Gutachten: COSMO-Umbau verstößt gegen das WDR-Gesetz

Der WDR plant, zum 1. April 2027 sein interkulturelles Programm COSMO dem Popsender 1LIVE unterzugliedern, es in eine HipHop-Welle umzuwandeln und die Sendungen in anderen Sprachen zu streichen. Dagegen regte sich ein breiter Widerstand, unter anderem beauftragten die Neuen Deutschen Medienmacher:innen ein medienrechtliches Gutachten der Universität Leipzig. Demnach verstößt die geplante Umwandlung gegen das WDR-Gesetz. Da COSMO beauftragt sei, sich für alle Altersgruppen „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens“ zu widmen, würde eine Spezialisierung auf den HipHop diesem Auftrag nicht mehr gerecht. Das Gutachten wird nun von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen geprüft, die bereits angekündigt hat, dass das Programm sich weiterhin dem interkulturellen Zusammenleben widmen müsse. Der WDR widerspricht und sieht in der Einschränkung eine Verfassungswidrigkeit; den umstrittenen Namen 1LIVE Street für das geplante neue Format zog er nach Kritik jedoch zurück, weil der Titel als „diskriminierende Reduzierung vielfältiger migrantischer Lebensrealitäten“ gelesen werden könne. 

13.07.2026