Gemeinsame Stellungnahme zur Absicherung freischaffender Künstler*innen
Bereits am 21.9.2026 haben FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V., DEUTSCHE JAZZUNION, PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. und UNISONO – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V. eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die Bundesratsinitiative zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie selbstständiger Künstler*innen unterstützen. Die 2024 vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Bundesratsinitiative schlägt vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung zu schaffen, die selbstständige Musiker*innen gegenüber temporären Einkommensverlusten absichert. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III, denn Musiker*innen gingen auch dann beruflich ihrer künstlerischen Tätigkeit nach, wenn sie zeitweise kein direktes Einkommen daraus erzielten.„Denn künstlerische Arbeit endet nicht, wenn ein Engagement oder ein Projekt abgeschlossen ist. Die Aufrechterhaltung des künstlerischen Niveaus, Recherche und Konzeption, Proben und künstlerische Weiterentwicklung, Akquise und die Vorbereitung neuer Produktionen gehören ebenso zur professionellen Tätigkeit wie Konzerte, Aufführungen oder andere vergütete Aufträge. Phasen ohne laufendes Einkommen sind deshalb für viele selbstständige Künstler*innen struktureller Bestandteil ihrer Erwerbsbiografie“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Musiker*innenverbände appellieren an die Länder, die Initiative zügig zu beschließen und damit den Weg für eine bessere soziale Absicherung freier Künstler*innen zu öffnen. Eine dauerhaft tragfähige Lösung sollte nach Meinung der Verbände nachvollziehbar, unbürokratisch und praktisch nutzbar sein. Deshalb sollten selbstständige Musiker*innen und ihre Interessenvertretungen frühzeitig in die Entwicklung eines konkreten Modells einbezogen werden.

