Ensembleförderung des Landes NRW (Bewerbungsschluss: 28.02.26!)

Bands ab drei Mitgliedern aus NRW können bei der „Ensembleförderung“ bis zu 50.000€/Jahr (auf max. 3 Jahre) beantragen. Entscheidend sind die künstlerische Qualität, die mit der Maßnahme verbundene Professionalisierung und die regionale Bedeutung. Konkrete Projektziele müssen mit messbaren Kriterien benannt werden. Antragsschluss ist bereits der 28. Februar 2026!!! Wichtig! Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. In NRW gibt es fünf Bezirksregierungen, die für verschiedene Regionen zuständig sind: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Schaut nach, wer für euch zuständig ist.

24.02.2026