Endspurt für das Arbeitsstipendium Jazz der Stadt Frankfurt am Main – Bewerbungsfrist endet am 1. März

Zum 23. Mal sucht das Dezernat Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt Jazztalente für das Arbeitsstipendium Jazz, das mit 7.500 Euro dotiert ist.

Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und näherer Umgebung können sich für das Arbeitsstipendium Jazz bewerben. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass sich die Bewerber erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Das Arbeitsstipendium Jazz kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung auf diesem Gebiet wie z. B. die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden. Es können sich sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen bewerben. Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können.

Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden.

Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingereichten Beiträgen über die Vergabe des Arbeitsstipendium Jazz. Nicht bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt, Jury-Mitglieder und nahe Verwandte beider Gruppen.

Die Bewerbungen müssen bis zum 1. März 2013 eingegangen sein.
Die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 8. Mai 2013 in der Romanfabrik .

Bewerbungsunterlagen bitte anfordern:
Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7; 60594 Frankfurt am Main

19.02.2013