DKV rät davon ab, Spotify KI-Remix-Rechte einzuräumen
Spotify hat einen Deal mit der Universal Music Group geschlossen und bietet Künstler*innen und Rechteinhaber*innen derzeit die Möglichkeit, ihre Werke für KI-generierte Remixe freizugeben (Quelle). Gegen eine höhere monatliche Abogebühr wird dieses Feature für Spotify-Nutzer*innen freigeschaltet. Die zusätzlichen Einnahmen sollen anschließend an die Urheber*innen ausgeschüttet werden.
Der Vorstand des Deutschen Komponist:innenverbands (DKV) empfiehlt seinen Mitgliedern in einem Newsletter, einer solchen Freigabe sehr kritisch zu begegnen und Spotify keine entsprechenden KI-Remix-Rechte einzuräumen. Durch die von der GEMA am 31.07.26 gewonnene Klage gegen Suno.ai erscheine es wenig sinnvoll, den eigenen Werkkatalog freiwillig für weitere KI-Anwendungen freizugeben. Zudem sei aktuell auch unklar, wie eine Vergütung der urheberrechtlichen Tantiemen von Spotify an die GEMA aussehen würde und ob diese überhaupt stattfinde, da es aktuell noch keine diesbezügliche Vereinbarung gebe. Auch befürchtet der DKV, dass Spotify künftig verstärkt KI-generierte Inhalte in Playlists oder Spotify Radio präsentiert und damit in Konkurrenz zu den Originalwerken treten könnte.

