Deutscher Musikrat legt aktuelle Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM vor
Um den langfristigen Folgen eines zu niedrigen Einkommens selbstständiger Musiker:innen entgegenzuwirken, gibt es seit Juli 2024 die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare zu zahlen, die zu mindestens 50 % durch den BKM finanziert werden. Der Deutsche Musikrat berät regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für das Jahr 2026 vorgelegt. Rückwirkend zum 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro pro Tag für Proben und Konzerte.
01.04.2026

