Deutscher Musikrat legt aktualisierte Empfehlung für Honoraruntergrenzen in der musikalischen Bildung vor

Ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat Mindesthonorare von 56,- Euro für 45 Minuten und 74,- Euro für 60 Minuten Unterricht. Untergrenzen sollten möglichst nicht unterschritten werden. Als angemessen werden Honorare in Höhe von 67,- Euro für 45 Minuten und 89,- Euro für 60 Minuten betrachtet.

Mit einer Untergrenze sollen bei Tätigkeiten auf Honorargrundlage kritische Arbeitsverhältnisse vermieden werden.  Zudem sollen so die Qualität und der Nachwuchs in musikpädagogischen Berufsfeldern gesichert werden. Die neuen Empfehlungen sollen die Honorare an Tarifentwicklungen anpassen und zeigen, dass musikpädagogische Arbeit wertgeschätzt wird. Sie richten sich vor allem an Städte, Länder, private Auftraggeber*innen, Musikschulen und Hochschulen.

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09.03.2026