Clubkultur im Baurecht: Durchbruch greifbar

Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Ende Mai vorgelegte Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern, schrieb der Bundesverband LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) kürzlich in einer Pressemitteilung. Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, seien nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Außerdem enthalte der Entwurf präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein könne. Der große Wurf ist es nach Ansicht der LiveKomm allerdings nicht. Sie regt entscheidende Nachbesserungen an, allen voran, Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren. Die Arbeitsgruppe Kulturraumschutz der LiveKomm hat weitere erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe erarbeitet. Die parlamentarischen Beratungen stehen noch aus. 

22.06.2026