Berliner Senat startet Sonderausschreibung für Festivals, Reihen und Veranstaltungen 2018/2019

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Mit den Mitteln sollen überwiegend AkteurInnen und TrägerInnen der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre (2018 und 2019) gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Ende Februar 2018. Bewerbungsfrist: 07. Dezember 2017 um 18 Uhr

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01.11.2017