Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Alle online angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein, sobald dabei ein Vertrag mit Verbraucher*innen zustande kommt. Das betrifft auch den Kulturbereich – etwa wenn Eintrittskarten online verkauft oder reserviert werden können. Auch ohne Bezahlung vorab: Alle Webangebote, über die Buchungen oder Reservierungen möglich sind, fallen unter das Gesetz. Für alle Kultureinrichtungen mit Online-Ticketshops oder Reservierungsfunktionen heißt das konkret: Diese Angebote müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – um Teilhabe für alle zu ermöglichen und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Einen guten Einstieg in die Thematik bietet die Aktion Mensch.
04.08.2025