Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur Gleichstellung von Frauen in Orchestern

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte Anfang Juni eine Kleine Anfrage zur Gleichstellung von Frauen in Orchestern gestartet, in der sie wissen wollte, welche Orchester staatlich gefördert werden, wie hoch der Anteil von Frauen in diesen Orchestern und in ihren Führungspositionen ist und wie sich das durchschnittliche Einkommen der Frauen zu dem ihrer männlichen Kollegen verhält (wir berichteten, siehe unsere News vom 10.06.: ?f165=20&).

Die Bundesregierung gab dazu eine Antwort, die wir in den Grundzügen wiedergeben möchten. In der Antwort heißt es, dass der Bund generell keine Orchester fördert; Ausnahmen sind lediglich „die Rundfunk-Orchester und –Chöre GmbH Berlin (ROC GmbH), die als Trägerin für das Deutsche Symphonie Orchester Berlin (DSO), das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB), den Rundfunkchor Berlin und den RIAS-Kammerchor fungiert.“ Im DSO beträgt der Anteil der Frauen 36%, bei Solopositionen 34 %, beim RSB gibt es 33% weibliche Orchestermusikerinnen und 34% nehmen Solopositionen ein. Das Amt der Orchesterdirektion wird beim DSO derzeit von einem Mann, beim RSB von einer Frau ausgeübt. Die Angaben der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) sprechen von 35 % Frauenanteil in deutschen Kulturorchestern und 22 % in Solopositionen. In der Saison 2000/2001 arbeiteten im DSO 74 Männer und 26 Frauen, 10 Jahre später 65 Männer und 37 Frauen, der Anteil ist also deutlich gestiegen. Zur Frage nach den Auswahlverfahren sagt die Bundesregierung: „Die Auswahl der BewerberInnen obliegt der entsprechenden Orchestergruppe, in der die Vakanz besteht. (…) An den Probespielterminen nimmt das ganze Orchester teil. Der erste Durchgang erfolgt (…) wie bundesweit üblich – hinter dem Vorhang, sodass jegliche Manipulation ausgeschlossen ist. Lediglich in der Schlussrunde spielen die verbleibenden Kandidaten in der engsten Auswahl vor dem Orchester. (…) Der Bund ist als Gesellschafter (…) an den Auswahlentscheidungen nicht beteiligt.“ Im Übrigen sei die Vergütung der Orchestermitglieder tarifvertraglich geregelt und Einkommensunterschiede nicht bekannt. Da die Neueinstellungen dem Orchester obliegen, eine Benachteiligung von Frauen beim Auswahlverfahren nicht zu erkennen sei und die tägliche Dienstzeit 5 Stunden nicht überschreitet (ausgenommen Orchestertourneen), sieht sich der Bund auch nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils und zur besseren Vereinbarkeit des Berufs mit der Familie zu ergreifen. Außerdem verweist er in Gleichstellungsfragen im Orchesterbereich auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Wir fragen: Was sind Eure Erfahrungen in Orchestern und bei Auswahlverfahren? Könnt Ihr diese Aussagen bestätigen? Wir freuen uns wie immer über Eure Kommentare an ed.av1715606184idole1715606184m@kis1715606184um1715606184.

Hier geht’s zum kompletten Text der Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702137.pdf

27.06.2010