10. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz: Auftritte von Chören wieder möglich

Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung, die durch das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde, ermöglicht ab dem 24. Juni wieder den Auftritt von Chören. Auch kann Chorgesang unter Auflagen im Innenraum wieder stattfinden, wenn dafür der Mindestabstand im Auditorium verdoppelt wird. Veranstaltungen im Freien dürfen nun mit bis zu 350 Personen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen durchgeführt werden. Für Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesangsunterricht in Musikschulen gilt zukünftig das Abstandsgebot von drei Metern. Die Verordnung gilt voraussichtlich bis zum 31. August 2020.

30.06.2020