Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen

Bei den sog. Novemberhilfen, die den Einnahmenverlust von Unternehmen und Soloselbstständigen durch den zweiten Lockdown ausgleichen sollen, wurde am 05.11.2020 eine Sonderregelung bekannt gegeben: Wenn die beantragte Fördersumme unter 5.000 Euro liegt, was vor allem bei Soloselbstständigen der Fall ist, können die Mittel direkt beantragt werden. Die Beantragung durch einen Steuerberater ist nicht erforderlich. Statt des Umsatzes November 2019 kann als Vergleichsmaßstab auch der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Eine Beantragung ist allerdings aktuell immer noch nicht möglich.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.

11.11.2020