Corona-Sonderregelung bei der KSK gilt seit 23.07.2021

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Das Bundeskabinett hat daher im Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach sie bis Ende 2021 monatlich bis zu 1300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen dürfen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.

23.08.2021