Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Alle online angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein, sobald dabei ein Vertrag mit Verbraucher*innen zustande kommt. Das betrifft auch den Kulturbereich – etwa wenn Eintrittskarten online verkauft oder reserviert werden können. Auch ohne Bezahlung vorab: Alle Webangebote, über die Buchungen oder Reservierungen möglich sind, fallen unter das Gesetz. Für alle Kultureinrichtungen mit Online-Ticketshops oder Reservierungsfunktionen heißt das konkret: Diese Angebote müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – um Teilhabe für alle zu ermöglichen und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Einen guten Einstieg in die Thematik bietet die Aktion Mensch.

04.08.2025

Kostenfreie Webseitenerstellung für Vereine

Mit den „Azubi-Projekten“ wird durch den Förderverein für regionale Entwicklung e.V. Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder*innen) die Möglichkeit gegeben, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Derzeit werden im Rahmen des Förderprogramms „Kultur und Literatur online“ neue Projektpartner gesucht, die in diesem Bereich tätig sind. Bei der Erstellung der Webseiten werden Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt, für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt.

10.10.2023