Corona-Sonderregelung bei der KSK gilt seit 23.07.2021

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Das Bundeskabinett hat daher im Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach sie bis Ende 2021 monatlich bis zu 1300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen dürfen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.

23.08.2021

Gesetzesvorschlag zur KSK: bald mehr Zuverdienst möglich?

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstler*innen gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

26.05.2021

Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften

Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

12.05.2021

Achtung: KSK muss über Mutterschaft unterrichtet werden

Selbstständige Künstlerinnen und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, müssen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt) der Künstlersozialkasse mitteilen, ob sie ihre Tätigkeit nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen werden. Tun sie das nicht, wird die Mitgliedschaft automatisch gekündigt, weil angenommen wird, dass der Betreuungsaufwand für ein Kind keine künstlerische Tätigkeit mehr möglich macht (!). Anders wird anscheinend bei werdenden Vätern verfahren, bei ihnen wird angenommen, dass ihre Partnerin sich um die Kinder kümmert. Klingt diskriminierend? Die Künstlerin Susanne Wagner beschäftigt sich ausführlich in einem Blogartikel mit der Frage, ob die Künstlersozialkasse sozial für Frauen ist.

Übrigens bleibt während des Mutterschutzes die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und damit die Sozialversicherungspflicht erhalten, es werden aber keine Beitragszahlungen fällig. Die Versicherung bei der KSK ist in der Zeit also komplett beitragsfrei. Die KSK muss aber über den Bezug von Mutterschaftsgeld unterrichtet werden. Dafür hält sie entsprechende Formulare bereit.

10.05.2021

(Online-)Seminare zu Versicherungsschutz, digitaler Kultureller Bildung, Kulturmarketing & Projektmanagement

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz veranstaltet am 23.03.2021 von 10-13 Uhr ein Einführungs-Onlineseminar zu optimalem Versicherungsschutz für Vereine und Kulturbetriebe. Denn theoretisch kann man sich gegen fast alle Eventualitäten und Risiken versichern lassen; nur würden die Prämien einen Großteil unseres Umsatzes verschlingen. Infos

„Digital aus Liebe RELOADED“ heißt ein Onlineseminar zur digitalen Kulturellen Bildung am 13.04.2021, das von der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen veranstaltet wird. Von 14-17 Uhr geht es um die Frage, was nach der Pandemie kommt: Spielt die digitale Kulturelle Bildung noch eine Rolle, wenn Präsenzangebote wieder voll umfänglich möglich sind? Welche Perspektiven entwickeln sich aus den neugewonnenen Expertisen bei Einrichtungen und Künstler*innen für die Zukunft der Kulturellen Bildung?  Infos

Am 15.04. geht es weiter mit dem Seminar „Das Kulturmarketingkonzept – Mit strategischem Kulturmarketing zum Erfolg“ des Kulturbüros Rheinland-Pfalz. Das Seminar von 10-17 Uhr baut auf das Seminar „Grundlagen des Kulturmarketing“ (09.03.2021) auf und entwickelt ein strategisches Kulturmarketingkonzept speziell für kleinere und mittlere Kulturbetriebe. Infos

„Projektmanagement kompakt – Lust statt Frust beim Planen und Organisieren“ heißt ein weiteres Seminar des gleichen Veranstalters am 28.04. von 10-17 Uhr. Es geht um die Planung, den Ablauf und die Finanzierung zeitlich befristeter Projekte, die eigene Methoden und ein eigenes Management erfordern. Es empfiehlt hilfreiche und praxiserprobte Tools für die Projektplanung und Prozesssteuerung. Infos

18.03.2021

Digitaler Workshop POP≥INSTITUT zu KSK, Rente & Co. 16.12.2020

Das Hamburger POP≥INSTITUT bietet seit 2015 mobile Workshops, Labore und Meisterklassen mit praxistauglichem Know-How, erprobter Expertise, Geheimwissen und knallharten Skills – rund um die Themen, die für Musiker*innen und Musikschaffende im Alltag relevant und inspirierend sind. Von handfesten Buchhaltungs- und Steuerthemen über Booking, Selbstvermarktung, Fragen zum Musikuniversum oder zu digitalen Strategien gibt es hier auch die Möglichkeit, selbst Themen anzubieten. Kurz vorm Jahreswechsel widmet sich die „mobile Musikuni“ am 16.12.2020 von 18-20 Uhr einem der Themen, die zu gern aufgeschoben werden und doch von existentieller Bedeutung sind: Eurer Absicherung als Musiker*in! Welcher Versicherungsschutz ist wichtig und sinnvoll, ab wann geht es in die KSK und was ist eigentlich mit der Rente? Dieses POP≥INSTITUT spannt den Bogen einmal quer über diese Fragen und freut sich auf das Expertenwissen von Thomas Fitschen. Als Schauspieler und Versicherungskaufmann gibt er bundesweit Seminare an Hochschulen und Ausbildungsstätten und weiß, worauf es für Künstler*innen bei einem oftmals kleinen Einkommen ankommt, wie staatliche und private Programme sinnvoll zu kombinieren sind und wovon ihr besser die Finger lasst. Meldet euch an, verschafft euch einen Überblick und stellt eure Fragen. Die Veranstaltung findet digital per Zoom statt.

Die Teilnahme ist kostenlos! Die Plätze sind aber begrenzt. Meldet euch verbindlich per Mail an.

Du bist Fachfrau/-mann und hast was zu sagen? Dann melde dich gern per Mail bei RockCity e.V. Du willst über neue Veranstaltungen informiert werden? Dann abonniere den Newsletter!

15.12.2020

Deutscher Musikrat fordert mehr sozialversicherungspflichtige Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen

Der Deutsche Musikrat fordert eine Quote von 80 Prozent sozialversicherungspflichtiger Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen: Dies entschied, im Hinblick auf eine konzept- und qualitätsorientierte Musikschularbeit, das Präsidium des Deutschen Musikrates auf Empfehlung des Bundesfachausschusses Bildung in seiner letzten Sitzung. Der Beschluss steht in Verbindung zu der „Stuttgarter Erklärung“ vom 18.5.2017 des Verbandes deutscher Musikschulen, Mitglied des Deutschen Musikrates, die in der letzten Bundesversammlung verabschiedet wurde. Immer mehr weisungsunabhängige Beschäftigungsverhältnisse auf Honorarbasis schränken die Qualität und Kontinuität der Musikschularbeit zur Zeit ein.

Die soziale Situation der freiberuflichen Musikpädagogen wird der Deutsche Musikrat gerade im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen und Honorierung bei privaten Trägern aufmerksam begleiten.

01.11.2017

Petition des Tonkünstlerverbands zur Überprüfung der KSK Abgabe der Unternehmen

Der Tonkünstlerverband möchte im Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, um die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende KünstlerInnen und/oder freischaffende lehrende KünstlerInnen beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Zur Begründung heißt es: „Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen. Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen“.
Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

11.07.2013