Kultur ist kein Lärm: #clubsAREculture will Novelle der „TA Lärm“ anregen

Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen würden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall aber nicht gerecht, schreibt eine Allianz aus Veranstalter*innen in Deutschland im Rahmen ihrer Kampagne #clubsAREculture. Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wäre seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst worden. Aus diesem Grund hat die LiveMusikKommission e.V. einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Diese würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können. Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.

10.10.2023

Corona-Verordnungen: Schwierige Lage für die Clubs

Seit einigen Tagen dürfen in vielen Regionen die Clubs wieder unter strengen Auflagen öffnen: alle Gäste müssen Maske tragen, es müssen fünf Quadratmeter Platz pro Gast zur Verfügung stehen, und es wird von Ungeimpften und Nicht-Genesenen ein negativer PCR-Test verlangt. Das erscheint vielen nicht praktikabel: „Bei 300 Quadratmeter Veranstaltungsfläche können wir mit bis zu 600 Gästen rechnen. Wie soll denn der Betrieb mit nur 60 Personen laufen, die dann auch noch mit Maske tanzen müssen? Die Politik muss dringend mit uns sprechen, damit wir diesen Unsinn klären können“, fordert Matthias Morgenstern, Betreiber des Tanzhaus West in Frankfurt und Vorsitzender von Clubs am Main, die die Interessen von etwa 30 Clubs in Frankfurt und Umgebung vertritt. Diese bezeichnet die Öffnungsstrategie der hessischen Landesregierung als „Etikettenschwindel“, Veranstaltungen in Clubs seien politisch nicht gewollt. Die aktuelle Verordnung lasse außer Acht, dass es mittlerweile viele Geimpfte und Genese gäbe; es gäbe für Genehmigungsbehörden und Clubbetreiber*innen keinerlei Handlungsspielraum, z.B. Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und Genese durchzuführen. 

Dass die Vorsicht der Politik durchaus berechtigt ist, zeigt ein Coronaausbruch in Hannover, der Mitte Juli für Schlagzeilen sorgte. Die Inzidenz in der Region war unter 10 gefallen, woraufhin die Maskenpflicht aufgehoben wurde und Clubs ihre Räumlichkeiten wieder bis zu 100% auslasten durften. Das Ergebnis eines rauschenden Partywochenendes mit völlig überfüllten Clubs: 140 Menschen Corona-Neuinfektionen, ingesamt 3000 Menschen mussten in Quarantäne. Das Gesundheitsamt ermittelte 10 Lokalitäten als Ausbreitungsorte, vier Testzentren wurde die Genehmigung entzogen, weil nicht seriös gearbeitet wurde. 

Der Dehoga Baden-Württemberg arbeitet zur Zeit gemeinsam mit Vertreter*innen der Club- und Diskothekenbetreiber*innen in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium „mit Hochdruck“ an der Ausarbeitung eines Muster-Hygienekonzepts. Ein erster Entwurf soll am Freitag im Laufe des Tages an das Sozialministerium übermittelt werden (Foto: pexels/Edoardo Tommasini).

23.08.2021

Neue Corona-Einreiseverordnung für Künstler*innen

Seit 1. August gilt die neue Corona-Einreiseverordnung. Damit herrscht zumindest ein wenig Erleichterungen für Kunst- und Kulturschaffende: Neben den bereits vorhandenen Ausnahmen, beispielsweise für Sportler*innen, wird jetzt auch eine explizite Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für kulturell oder kreativ tätige Personen geschaffen. Der Deutsche Kulturrat hatte die Bundesregierung am 14. Juli aufgefordert, in der neuen Corona-Einreiseverordnung den Kulturbereich dem Sport gleichzustellen.

12.08.2021

Frankfurter Clubs wollen gegen Corona-Verordnung klagen

Seit Freitag dürfen Clubs in Frankfurt unter Auflagen wieder öffnen. Neben Personenbeschränkungen und Testpflicht gilt jedoch auch ein Tanzverbot im Innenbereich. Der Verein Clubs am Main will nun mittels öffentlichem Protest und Klagen gegen die neue Corona-Schutzverordnung vorgehen. Grund dafür seien zum einen die vom Verein als „völlig überzogen“ angesehenen Kapazitätsbeschränkungen von einer Person pro zehn Quadratmetern Fläche im Außenbereich der Tanzlokale. Diese Beschränkungen seien laut wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht verhältnismäßig. Zu strenge Regelungen führten zudem dazu, dass die Clubs kein legales und kontrolliertes Angebot für Tanzveranstaltungen schaffen können, so dass vielerorts wieder illegale und unkontrollierte Raves und Partys im öffentlichen Raum geplant würden, die zu Problemen führten. Andere Bundesländer seien in ihren Verordnungen wesentlich näher am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Regelungen für Musikfestivals fehlten in der Verordnung gänzlich. Seit 2012 tritt der Verein Clubs am Main als Interessenvertretung der regionalen Clubbetreibenden, Veranstaltenden, DJs und Künstler:innen auf. Zudem ist er Teil eines bundesweiten Netzwerks, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die Clubszene zu fördern und als Teil des kulturellen Lebens zu verankern.
29.06.2021

Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern

In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.

In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.

Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.

Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen

Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.

12.05.2021

Petition erfolgreich: Musikschulen in Hessen öffnen wieder

Das Engagement der letzten Tage hat sich gelohnt, die von der Musikschule Mollenhauer aus Fulda gestartete Petition hat dazu beigetragen, dass die Musikschulen in Hessen ab sofort wieder öffnen dürfen. Die Petition hatte sich dagegen gewehrt, dass Musikschulen im Zuge des zweiten Lockdowns als Freizeit- und nicht als Bildungseinrichtung eingestuft worden waren und deshalb geschlossen werden sollten. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nun im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert, um im Gleichklang mit den anderen Bundesländern zu bleiben. Aktuell gibt es noch keine Infos, wie es mit Gruppenunterricht und Früherziehung weitergeht, dies wird in Kürze den aktualisierten Verordnungen und Auslegungshinweisen auf Hessen.de zu entnehmen sein.

09.11.2020

Petition fordert, Einzelunterricht an Musikschulen in Hessen wieder zu ermöglichen

Der wegen der hohen Covid-19-Infektionsraten beschlossene Teillockdown in Deutschland hat mitunter auch Auswirkungen auf den Unterricht in Musikschulen. In Hessen müssen diese nach einer von der Landesregierung beschlossenen Verordnung bis 30.11.2020 schließen. Eine Musikschule in Fulda wendet sich nun mit einer Petition an die hessische Landesregierung mit der Forderung, Einzelunterricht für Musikschulen wieder zu ermöglichen. Sie weist in ihrer Petition auf einen Facebook-Eintrag der hessischen Landesregierung vom 29.10.2020 hin, nach dem der Einzelunterricht für Bildungsangebote in allen Bereichen möglich sei – Musikunterricht jedoch nur außerhalb von Musikschulen weiterhin erlaubt sei, Musikschulen selber aber schließen müssten! Das hieße, dass ein*e Musiklehrer*in von Haus zu Haus ziehen und seinen Unterricht dort in Küche, Wohnzimmer oder Esszimmer halten könne, die Musikschulen in ihren Räumlichkeiten mit durchdachtem Hygiene- und Abstandkonzept keinen Einzelunterricht mehr anbieten dürfen. Weiter heißt es in der Petition, „dass Volkshochschulen geöffnet bleiben und Jugendarbeit (wenn der Bildungsaspekt im Vordergrund steht) weiter stattfinden darf. Ohne einen Vergleich ziehen zu wollen sind wir der Meinung, dass man einer Musikschule wohl durchaus ebenso einen Bildungsaspekt zurechnen darf“. Die Petition könnt ihr hier noch die nächsten 14 Tage mitzeichnen.

02.11.2020

Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz bringt Lockerungen für Kulturszene

Vor einigen Tagen hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht. „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.

21.09.2020