Freiwillige Absagen bei Kulturveranstaltungen möglich

Am 02.12.2021 hat die erweiterte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüber hinaus gehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und Tourneen. Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“  an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmer*innen und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmer*innen). Die freiwillige Absage muss aber bis 23.12.2021 erfolgen. Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen findet ihr hier.

14.12.2021

Initiative Musik setzt Hilfsprogramm fort (Antragsfrist: 03.02.!)

Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind durch die Corona-Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch und schnell helfen. Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen aktuell 419.000 Euro bereit. Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Können im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 mindestens 5 ausgefallene, öffentliche Auftritte nachgewiesen werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 1.000.-€ pro Solokünstler*in/Tourmusiker*in gewährt werden. Bei einem Künstler*innenensemble (Band) gilt diese Summe pro Kopf, der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Spendenaufkommen auf 3.000.-€ pro Band gedeckelt. Dem im Antrag angegebenen Mitglied der Crew (Tournee oder vor Ort) kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.000.-€ gewährt werden. Das Antragsverfahren läuft noch bis 3. Februar 2021, 17.59 Uhr! Hier geht es zum Antragsformular.

01.02.2021

RockCity Spendenaufruf für Hamburger Musiker*innen

RockCity e.V. hat jetzt einen Spendenaufruf für in Not geratene Musiker*innen in Hamburg gestartet. Diese haben keinerlei Einnahmequellen mehr, können ihre Miete nicht bezahlen und verlieren ihre Jobs, Räume, Schüler*innen und Co. Alle Spenden gehen zu 100% an in Not geratene Musiker*innen! Teilt den Spendenaufruf für in Not geratene Musiker*innen gerne mit dem Hashtag #musicsupportHH.

18.03.2020