Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)

2026 startet ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die aufgrund von Lärmbeschwerden unter Druck geraten sind. Das Programm ist für euch relevant, wenn eine Schließung oder Absage droht, wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten) oder wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen.

Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.

10.03.2026

Future Fonds 2.0 des Clubkombinat (Hamburg)

Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mindestens 24 kuratierten Veranstaltungen und Veranstaltende mit mindestens drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Bewerbungsschluss: 15.03.2026

26.02.2026

pop rlp Auftrittsförderung: letzte Antragsrunde (14.12.)

Die Rock- und Popmusik in Rheinland-Pfalz hat sich mit Hilfe jahrelanger struktureller Fördermaßnahmen des Landes zu einer vielschichtigen und musikalisch hochwertigen Szene entwickelt. Die zunehmend hohe Qualität der Nachwuchsszene erfordert jedoch neue Förderstrukturen. Mit der Förderung von Auftritten, insbesondere von talentierten Nachwuchsbands und Einzelkünstler*innen der rheinland-pfälzischen Rock- und Popszene, soll dies geschehen. Dabei können Einzelauftritte und Tourneen, national und international, gefördert werden. Eine Tournee ist durch mehr als drei Auftritte in einem Zeitraum von 10 Tagen definiert. Bewerben können sich Acts, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen sowie eigenes Songmaterial live präsentieren. Nächste Antragsfrist: 14.12.2025

26.11.2025