Positionspapier der Kunst- und Kreativ-Verbände zum Einsatz von KI

Unter dem Titel „KI aber fair“ haben 15 Organisationen der deutschen Kunst- und Kreativschaffenden ein Positionspapier zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin fordern die Verbände aus den Bereichen Text, Lektorat, Journalismus, Grafik, Illustration, Fotografie und Kunst, ihre kreativen Werke besser vor unbefugter Nutzung zu schützen, das Urheberrecht zu stärken und Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke: „Unsere schöpferischen Leistungen nutzen viele KI-Entwickler wie selbstverständlich zum Training ihrer Anwendungen. Diese Selbstbedienungsmentalität zulasten unserer Branche ist nicht akzeptabel“, so die Initiatoren von „KI aber fair“, die weitere Organisationen zum Mitzeichnen des Papiers einladen. Gleichzeitig fordern sie eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Erzeugnisse. Um die Öffentlichkeit besser vor gefälschten Nachrichten oder Videos zu schützen, müsste klar zu erkennen sein, ob Texte, Bilder, Musikstücke oder Videos von Menschen erstellt und geprüft oder ob sie durch KI generiert wurden.

11.04.2023

„Your Music – Your Future International“ informiert Kompo­nierende jetzt auch in deutscher Sprache über Buyout-Verträge

Die globale Bildungsressource Your Music – Your Future International (YMYFI) ist in Deutschland gestartet, um Komponist*innen dabei zu helfen, Buyout-Verträge besser zu verstehen und mehr über ihre Rechte zu erfahren. Die von Kreativen geführte Kampagne ist damit in fünf Sprachversionen verfügbar. Die Kampagne wurde im Februar 2021 von Komponisten in den USA ins Leben gerufen und nun an verschiedene internationale Märkte angepasst. Für die neue deutsche Website haben sich GEMA und CISAC zusammengetan, um Musikschaffenden im deutschsprachigen Raum zu helfen, ihre Möglichkeiten besser zu verstehen, wenn sie mit Buyout-Angeboten von Nutzern ihrer Werke konfrontiert werden. Traditionell waren Tantiemen die einzige verlässliche Einnahmequelle für Komponisten, die ihnen die Sicherheit eines langfristigen, kontinuierlichen Einkommensstroms bot. Heute erzwingen Plattformen und Sendeanstalten zunehmend Buyouts von Komponisten (einschließlich der Rechte an der öffentlichen Wiedergabe) im Austausch gegen eine pauschale Einmalzahlung (Buyout).

Buyouts verändern die Vergütungsstrukturen mit erheblichen Auswirkungen auf die Karrieren von Urhebern. Fallstudien und Aussagen von Komponisten, die auf der YMYFI-Website vertreten sind, zeigen, dass viele Komponisten sich gezwungen fühlen, Buyouts zu akzeptieren, weil sie ansonsten um ihre zukünftige Karriere fürchten.

04.07.2022

9. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht

Die 9. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht findet am Montag, 22. November 2021, von 10.30 bis 15 Uhr voraussichtlich im Hybrid-Format statt. Ein Thema ist der Umsetzungsprozess der EU-Urheberrechts- und der CabSat-Richtlinie in Deutschland und in anderen EU-Ländern. In Deutschland entstand ein deutlich verändertes Urheberrecht; Teile daraus wurden in ein neues Gesetz gegossen: das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Welche Auswirkungen sind schon bekannt? Wie reagiert die Musikbranche, die audiovisuellen Medien, wie andere Branchen? Gibt es erste Einschätzungen aus der Rechtswissenschaft? In Brüssel sind aktuell zwei Verordnungen in Vorbereitung, Digital Services Act (DSA) und Digital Market Act (DMA), die auch die Initiative Urheberrecht sicherlich noch länger beschäftigen werden. Es geht unter anderem um Plattformregulierungen – und der Diskurs darüber darf nicht ohne die Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen geführt werden. Die Initiative Urheberrecht, die über ihre 40 Organisationen rund 140.000 Urheber*innen und Künstler*innen vertritt, wird die Diskussionen rund um diese Themen intensiv begleiten.

26.10.2021

VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland

Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.

08.02.2021

Urheberrechtsreform – Sichtweisen der Künstlerverbände

In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.

18.11.2020

DMV und VUT wenden sich gegen Umsetzungspläne zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Die Erleichterung in der Musikwirtschaft war groß, als die Europäische Union im vergangenen Jahr mit der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht endlich die großen Upload-Plattformen für die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke in die Verantwortung genommen hat. Inzwischen legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf vor, in dem eine Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagen wird. Weder dieser Vorschlag noch der zwischenzeitig kursierende „Referentenentwurf“ setzen aber den Sinn der Richtlinie adäquat um: Große Plattformen wirksam zum Abschluss von Lizenzverträgen zu verpflichten und Rechteinhabern Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Einige Regelungen der vorgelegten Papiere konterkarieren die in Europa beschlossene Richtung und schreiben in der Umsetzung einen deutschen Sonderweg fest. Dieser ignoriert die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes in der Musikwirtschaft komplett und entzieht ihr künftig sogar die Grundlage. Damit würde die Position der Künstler*innen und Musikunternehmer*innen auf Jahre geschwächt und die Gewinne der Plattformökonomie auf dem Rücken der Rechteinhaber fortgeschrieben. Um dieser Fragmentierung des Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke entgegenzutreten, braucht es jetzt eine umfassende, gesetzliche Pflicht für alle Plattformen, die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Werke zu lizenzieren.

Balbina Monika Jagielska (Texterin, Musikerin und Produzentin): „Die Corona-Krise und die fast vollständige Lahmlegung der Live-Auftritte, hat uns Musiker*innen hart getroffen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Bedeutung von Streaming nicht auf die Funktion als Werbemaßnahme für Live-Auftritte reduziert werden kann. Wir brauchen auch im Streaming nachhaltige Geschäftsmodelle, wenn wir künftigen Musiker*innen nicht von ihrer Berufung abraten wollen. Wir als Rechteinhaber müssen endlich in der Lage sein, mit den großen Plattformen auf Augenhöhe über Lizenzen für unsere Werke zu verhandeln. Die vorliegenden Entwürfe kehren die EU-Richtlinie allerdings in ihr Gegenteil um und schreiben eine Angebotspflicht der Rechteinhaber fest, anstatt die Verantwortlichkeit der Plattformen zu stärken.“

Quelle: miz.org

07.10.2020

Neuer Verband Pro Musik vertritt freie Musikschaffende

Der neu gegründete Verband Pro Musik setzt sich für die Interessen aller freien Musikschaffenden ein, „unabhängig von Genre- und Szenezugehörigkeit“. Bisher gab es zwar für einige Bereiche der Musikkultur Interessenverbände, aber insbesondere freie Musiker*innen standen bisher ohne Lobby da. Anlässlich der Corona-Krise haben sich die beteiligten Musiker*innen zusammengetan, „um unsere langjährigen Erfahrungen zu teilen und Ideen zur Verbesserung der sozialen Absicherung, der Arbeitskonditionen und der Lobby der Musikschaffenden zu entwickeln. Als erfahrene und gut vernetzte MusikerInnen der freien Szene möchten wir Vertreter, Ideengeber und Berater zwischen der Szene und der Politik sein – für die Szene, für die Musik.“ Am 4. September traf sich eine Delegation des Verbandes mit der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, um über Verbesserungen der wirtschaftlich unverändert schwierigen Situation freischaffender Künstler*innen zu sprechen. Dabei sei es sowohl um kommunale Soforthilfen als auch um eine perspektivisch verbesserte Absicherung der Musiker gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit gegangen. Henriette Reker sagte den Musikern demnach Unterstützung zu und wolle das Thema auch auf Landes- und Bundesebene in die politische Diskussion einbringen. Zu den ersten Amtshandlungen von Pro Musik gehörte zudem eine Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes duch das Bundesjustizministerium. Pro Musik schließe sich grundsätzlich der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 31. Juli 2020 an, weist aber darüber hinaus auf einige Probleme hin. Der Verband betont insbesondere, dass in der Kultur-und Medienbranche eine strukturelle Asymmetrie herrscht, die durch die Digitalisierung dramatisch an Gewicht gewonnen hat, sodass ein zentrales Ziel einer urheberrechtlichen Reform in der Stärkung der Position der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen liegen muss, in der Wiederherstellung eines ‚Level Playing Fields‘.“

14.09.2020

Kulturrat begrüßt Diskussion über Anpassung des Urheberrechts

Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt hat. Damit gibt das Ministerium dem Kulturrat bereits frühzeitig Gelegenheit, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme bündelt der Deutsche Kulturrat die Positionen seiner Mitglieder aus verschiedenen künstlerischen Sparten – sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.

05.02.2020

Deutscher Kulturrat stellt Parteien 10 Fragen zu Kulturpolitik und mehr

Der Deutsche Kulturrat hat den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien – CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – anlässlich der Europawahl zehn Fragen rund um die Themen Medienpluralismus, Digitalsteuer, urheberrechtliche Initiativen, kulturelle Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, europäische Zivilgesellschaft und einige mehr gestellt. Die Antworten könnt ihr hier nachlesen.

15.05.2019

Urheberrechtsreform: Manifest für offenes und faires Internet ­& Info-Plattform Article13.de

­Die geplante Reform des Urheberrechts ist in aller Munde, es finden Demos dagegen statt und es wird viel Panikmache verbreitet. Vor der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament über die neue Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt haben zahlreiche Künstler*innen und Vertreter*innen der Kreativbranche jetzt ein Manifest für ein offenes und faires Netz sowie für die gerechte Bezahlung von Künstler*innen unterzeichnet. In der langen Liste der Unterzeichner*innen befinden sich Kreative aller Sparten, Genres, Herkunft und Größe: Vom holländischen Produzenten über slowenische Regisseure, portugiesische Labelbetreiberi*nnen bis zu deutschen Autor*innen. Vom Münchner Volksmusik-Ensemble Unterbiberger Hofmusik bis zu den Berliner Philharmonikern und The XX, finden sich unter den Unterschriften auch Pink Floyd, das Berliner Elektronik-Duo Modeselektor oder Jazzpianist Michael Wollny sowie zahlreiche Europaparlamentarier*innen.

In dem Manifest heißt es: „Artikel 13 regelt die Lizenzierung durch die Plattformen. Plattformen sollen Kreative fair und angemessen bezahlen, indem sie mit Lizenzen für das weltweite Repertoire arbeiten.“ Damit rückt es die Annahme zurecht, mit der Urheberrechtsreform würde eine Filterinfrastruktur installiert werden. Stattdessen können die nachweislich am meisten nachgefragten Inhalte, wie z. B. Musik, leicht von den Rechteinhaber*innen lizenziert und damit rechtmäßig genutzt werden. Die Kultur- und Kreativbranche ist bereit und vorbereitet, die notwendigen Lizenzverträge zu schließen. Das Manifest aufgesetzt hat Europaparlamentarierin Helga Trüpel, eine der Hauptbefürworter*innen der Reform. Unter den Unterschriften finden sich auch zahlreiche Mitglieder des VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.). VUT-Geschäftsführer Jörg Heidemann: „Die lange Liste der Unterzeichner*innen macht deutlich, dass es unglaublich viele Kreative gibt, die die Reform befürworten. Es sind viele Fehlinformationen im Umlauf und die Gegenseite versucht Panik zu verbreiten. Aber wirklich betrifft die Reform nur eine kleine Zahl großer Plattformen, die seit Jahren massiv Gewinn auf dem Rücken der Künstler*innen machen. Das Internet als solches wird bleiben wie es ist, nur fairer für Kreative.“

Wer sich zur Urheberrechtsreform informieren möchte, sollte bei auf der Plattform ARTIKEL 13 vorbeischauen. Sie wurde von der Initiative „Europe for Creators“ ins Netz gestellt – einer Gruppe von Organisationen aus ganz Europa, in denen sich Autor*innen, Musikschaffende, Produzent*innen, Schauspieler*innen, Filmemacher*innen und viele andere zusammengeschlossen haben – um mit vorhandenen Mythen aufzuräumen und häufig formulierten Kritikpunkten auf den Grund zu gehen. Wenn Ihr einen schnellen Überblick über das Thema bekommen wollt, lest am Besten die FAQ.

Wie dringend notwendig die Reform – entgegen der aktuellen Proteste – ist, zeigt auch eine jüngst veröffentlichte Umfrage der Initiative Europe for Creators, laut der 80 Prozent der befragten Europäer*innen der Meinung ist, dass die EU Regeln schaffen sollte, nach denen Kreative für die Nutzung ihrer Werke im Internet angemessen vergütet werden. Außerdem ist die Mehrheit der Befragten überzeugt, dass die EU in den vergangenen Jahren nicht genug unternommen hat, um die Geschäftspraktiken großer US-Technologiekonzerne zu regulieren. Für die Studie, die die europäische Autor*innen-Vereinigung GESAC bei dem Marktforschungsunternehmen Harris Interactive in Auftrag gab, wurden 6.600 Personen in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Rumänien, Spanien und der Tschechischen Republik befragt.

Einen erhellenden Einblick in die Thematik bietet auch ein Interview, das Imke Machura von der Raketerei mit Laureen Kornemann geführt hat. Diese ist Referentin für Öffentlichkeitsarbeit vom Verband Unabhängiger Tronträgerunternehmen e.V. (kurz: VUT). Sie haben sich mit der Debatte auseinandergesetzt und sich die unterschiedlichen Argumente beider Seite angeguckt. Hier gehts zum Podcast.

(Quelle: miz.org)

25.03.2019

Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)

14.11.2016