Verbände begrüßen fiktiven Unternehmer*innenlohn für November
Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. die Deutschte Orchestervereinigung und der Deutsche Kulturrat begrüßen diese Entscheideung, sehen aber noch Handlungsbedarf in der mittel- und langfristigen Unterstützung der Kulturschaffenden.
Allianz der freien Künste und Deutsche Jazzunion fordern Unternehmer*innenlohn jetzt!
Als Reaktion auf die am 28.10. vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern haben die Deutsche Jazzunion und die Allianz der freien Künste eine Petition mit dem Titel „Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur“ veröffentlicht. Sie verweisen auf die existentiellen EInschnitte, die die Maßnahmen für Kulturschaffende bedeuten: „Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage. (…) Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen. Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern. (…) Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen. Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.“