Neustarthilfe kann endlich beantragt werden
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können seit dem 16.02. über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.
Novemberhilfen sollen schon Ende November als Abschlagszahlung kommen
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.“
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000€; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000€.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch hier.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige
Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.