Berliner Senatsverwaltung vergibt Überäume und Tonstudiotermine an Pop- und JazzmusikerInnen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume und vergibt Aufnahmetermine in einem landeseigenen, professionell ausgestatteten Tonstudio an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aus den Sparten Pop (einschließlich Weltmusik) und Jazz.

Musikübungsräume
Es werden insgesamt 9 Räume auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof angeboten. Die Räume sind zwischen 27 m² und 29 m² groß, liegen ebenerdig, sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar.
Das Objekt wird von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen. Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 × 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.

Tonstudiotermine
Das Tonstudio derArt ist im Haus der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf untergebracht. Es wird von der derArt gGmbH als Träger mit Unterstützung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin sowie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa betrieben. Das Tonstudio besteht aus einem großen Aufnahmeraum mit 2 abgetrennten, gleich großen Schallkabinen, einem etwas kleineren zweiten Aufnahmeraum sowie dem Regieraum. Vergeben werden insgesamt 13 Aufnahmetermine. Diese liegen im Zeitraum vom Anfang des II. Quartals 2017 bis Ende des I. Quartals 2018. Die Aufnahmetermine umfassen jeweils 60 Stunden, die in der Regel über einen Zeitraum von 2 Wochen (= 10 Werktage), in Einzelfällen über einen Zeitraum von maximal 3 Wochen (= 15 Werktage) verteilt werden können. An den Wochenenden ist kein Aufnahmebetrieb möglich. Für die Studionutzung ist ein finanzieller Eigenbeitrag an den Träger des Tonstudios zu entrichten. Die Gebühr für einen Aufnahmetermin beträgt insgesamt 400,00 EUR.

Für die Vergabe der Musikübungsräume sowie der Aufnahmetermine ist von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein unabhängiger Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 MusikerInnen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017. Die Bewerbungen können elektronisch eingereicht werden.

(Quelle: www.miz.org)

25.01.2017

Berlin vergibt Musikübungsräume für Pop- und Jazz-Musiker/innen

Die Berliner Senatskulturverwaltung vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus den Sparten POP (einschließlich Weltmusik) und JAZZ. Es werden insgesamt 10 Räume auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof angeboten. Die Räume sind zwischen 27 m² und 29 m² groß, liegen ebenerdig, sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar. Für die Vergabe der Räume hat die Senatskulturverwaltung einen unabhängigen Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 Musiker/innen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht. Das Objekt wird von der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen. Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 × 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2015. Es besteht die Möglichkeit, die Räume vorab am 3. und 4. Februar 2015 jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr zu besichtigen.

(Quelle: http://www.miz.org)

01.02.2015