Jetzt beteiligen: Anti-TTIP-Demonstration 23. April

Im April 2016 wird US-Präsident Barack Obama die Hannover-Messe besuchen. Zentrales Ziel ist es, gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die TTIP-Verhandlungen voranzubringen, um diese schnellstmöglich abzuschließen.
Anlässlich der Gespräche zwischen Obama und Merkel demonstriert am 23. April 2016 ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gemeinsam mit zehntausenden Menschen in Hannover gegen TTIP & Co., um noch vor der Messeeröffnung ein klares starkes Signal für einen gerechten Welthandel zu setzen! Der Deutsche Kulturrat unterstützt den Aufruf des Bündnisses und ruft dazu auf, sich mit kreativen Aktionen an der Demonstration zu beteiligen!

18.03.2016

Aktionstag „Kultur braucht kein TTIP“ 21.05.2015

Am 21.05.2015 findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ruft dazu auf, sich an diesem Tag, dem internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, mit Veranstaltungen, Diskussionen und anderen Aktionen mit den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co. auseinanderzusetzen. Die Europäische Kommission verhandelt mit der US-amerikanischen Regierung über die größte Freihandelszone der Welt (TTIP). Ziel ist es, alle vermeintlichen Handelshemmnisse zwischen beiden Wirtschaftsräumen abzubauen. Kulturelle Vielfalt, so scheint es, ist geschäftsschädigend!

In Europa besteht eine große Vielfalt an Sprachen und kulturellen Ausdrucksformen, an Kulturunternehmen unterschiedlicher Größe, an differenzierten öffentlichen Förderinstrumenten für die Kultur. TTIP gefährdet diese kulturelle Vielfalt, weil Kultur bei den TTIP-Verhandlungen nur als Ware betrachtet wird, Bildung nur als Dienstleistung unter Marktgesichtspunkten gesehen wird.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen sind einzigartig und individuell. Wir brauchen in Europa keinen einheitlichen Kulturmarkt, sondern adäquate Förderungen für das, was es schwer hat! Wir brauchen in Europa keinen Einheitsbrei, sondern Chancen für Vielfalt!

Der Deutsche Kulturrat hat Materialen (Postkarten, Poster und Aufkleber) für die Veranstaltungen vor Ort mit dem Slogan „Kultur braucht kein TTIP“ erstellt. Die Materialien können unter http://www.tag-gegen-ttip.de/Shop bestellt werden.

Weitere Infos: www.tag-gegen-ttip.de

29.04.2015

TTIP bedroht die kulturelle Vielfalt: Bündnis 90/Die Grünen legen Gutachten vor

Zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau in Auftrag gegeben. Das Gutachten zeigt: TTIP könnte die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa bedrohen. Anders als bei CETA, dem Abkommen mit Kanada, wo ein „Interessengleichklang“ zwischen Kanada und der EU besteht, was den Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt angeht, ist bei TTIP mit einer „Gegenläufigkeit der Interessen“ zwischen den USA und der EU zu rechnen. Insofern kann CETA, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Europa, kaum als Vorbild für die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Handelsliberalisierung und kultureller Vielfalt für TTIP dienen. Vielmehr drohe gerade in Zeiten der Digitalisierung, laut Prof. Dr. Dederer, durch die in TTIP vorgesehene Handelsliberalisierung eine Verödung der kulturellen Vielfalt. Hiervon betroffen sei vor allem der Sektor der Audiovisuellen Güter und Dienstleistungen – also Film, Funk und Fernsehen – analog und digital. Es scheine durchaus plausibel, dass nationale Kulturindustrien ganz oder teilweise vor allem durch US-amerikanische Kulturindustrien verdrängt werden könnten.

Der Gutachter hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die UNESCO-Konvention über den „Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in die Präambel oder den Vertragstext von TTIP aufgenommen würden. Denn die USA seien der bedeutendste Gegner der UNESCO-Konvention gewesen.
Die Konvention ist für die EU bei den TTIP-Verhandlungen nicht bedeutungslos. Die EU bleibt im Zuge der TTIP-Verhandlungen an die UNESCO-Konvention gebunden. Völkervertragliches Welthandelsrecht wie TTIP darf sich nicht als höherrangiges Recht gegen die UNESCO-Konvention durchsetzen. Als Unterzeichner der UNESCO-Konvention sind die Mitgliedsstaaten der EU der Konvention verpflichtet, selbst wenn die USA sie ablehnen.

Nichtsdestotrotz zeigt sich vor diesem Hintergrund, dass das von Seiten der Bunderegierung durch Kulturstaatsministerin Monika Grütters immer wieder betonte Verhandlungsziel einer „Generalklausel zum Schutz von Kultur und Medien“ unter diesen Vorzeichen im Zuge der laufenden Verhandlungen unrealistisch ist. Schließlich gehöre es zum grundlegenden Ansatz der USA, den kulturellen Sektor von völkervertraglichen Handelsliberalisierungen nur in eher engen Grenzen auszunehmen, so Prof. Dr. Dederer in seinem Gutachten. Vor allem im Bereich digitaler audiovisueller Produkte werde daher mit prinzipiellem Widerstand der USA gegen eine „kulturelle Ausnahme“ zu rechnen sein. Sie muss sich fragen lassen, warum alternative Lösungsansätze – wie zum Beispiel der „right to regulate“-Ansatz – in ihren Plänen für die TTIP-Verhandlungen keine Rolle spielt. In CETA finde dieses „Regulierungsrecht“ ausdrücklich Erwähnung.

Zudem bedrohe der Negativlisten-Ansatz den politischen Handlungsspielraum der europäischen und nationalen Politik. Der Negativlisten-Ansatz besagt: Alles, was nicht verhandelt worden ist, wird automatisch Teil des TTIP-Abkommens. Bei früheren Abkommen war immer nur das Gegenstand der Abkommen, das auch ausdrücklich verhandelt worden war (Positivlisten-Ansatz). Vor dem Hintergrund des mit hohem Tempo fortschreitenden technologischen Wandels im audiovisuellen Sektor schränke der Negativlisten-Ansatz die Möglichkeiten der Vertragsparteien der UNESCO-Konvention, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, im Grundsatz bedeutsam ein.

Daher fordern Bündnis 90/Die Grünen einen Neustart der TTIP-Verhandlungen, bei dem im Sinne der kulturellen Vielfalt dann unbedingt mit Positivlisten gearbeitet werden muss.

(Quelle: www.miz.org)

01.03.2015

Diskussions-Plattform für Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. ist online

Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA & Co. zu kämpfen, als der Internationale Tag der Kulturellen Vielfalt am 21. Mai? Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Der Deutsche Kulturrat e.V. bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, um über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Zur Vorbereitung stellt er seit kurzem eine Diskussionsplattform unter www.tag-gegen-ttip.de zur Verfügung. Dort können neue Informationen zu den Freihandelsabkommen und ihren Wirkungen auf den Kulturbereich abgerufen werden; eine Kontaktbörse bringt Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung. Selbstverständlich finden sich auf der Seite nicht nur Kritiker von TTIP, CETA und Co., sondern auch Befürworter der Verhandlungen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Wir bitten alle Künstler, Kultureinrichtungen und Kulturorganisationen, sich am Tag gegen TTIP, CETA und Co. zu beteiligen. Gehen Sie in die Öffentlichkeit, informieren Sie über die Gefahren von TTIP, CETA und Co.. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.! Nutzen Sie unsere neue Informationsseite www.tag-gegen-ttip.de.“
Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet: Gabriele Schulz, Telefon: 030/226 05 28 – 18, E-Mail: ed.ta1722042950rrutl1722042950uk@zl1722042950uhcs.1722042950g1722042950

(Quelle: www.bildungsklick.de)

06.01.2015

Resolutionen zu internationalen Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, CETA UND TISA

Die Mitgliederversammlung 2014 des Deutschen Musikrates hat am 18. Oktober 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus einstimmig die Resolution „Veränderung braucht den Dialog. Aufruf für den Schutz und die Förderung der Kulturellen Vielfalt in Deutschland“ verabschiedet. Diese enthält einen 10-Punkte-Forderungskatalog an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel zu den internationalen Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, CETA und TiSA. Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Mitglieder des Deutschen Musikrates sind tief besorgt um den Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Insbesondere TiSA rüttelt an der identitätsbildenden Aufgabe von Bildung und Kultur. Es kann nicht sein, dass sämtliche öffentlich geförderten Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, darunter Orchester, öffentliche Musikschulen, Universitäten, Hochschulen, Theater, Ensembles des Laienmusizierens sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund der marktradikalen Liberalisierungspolitik der EU-Kommission in ihrer Existenz bedroht sind. Mit dem 10-Punkte-Forderungskatalog ruft der Deutsche Musikrat Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel auf, eine Kurskorrektur in den Europäischen Rat einzubringen. Kulturelle Vielfalt und Gemeinwohl sind nicht verhandelbar.“ Auch der Bayrische Musikrat wendet sich gegen Geheimniskrämerei am Verhandlungstisch und fordert Klarheit über eventuelle Vereinbarungen in Sachen Kunst, Kultur und Kulturwirtschaft: transparente Verhandlungsführung, Anlehnung an die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.

29.10.2014