Pop rlp Auftrittsförderung

Die pop rlp – das Kompetenzzentrum Popularmusik Rheinland-Pfalz – fördert insbesondere den Nachwuchs der rheinland-pfälzischen Rock- und Popszene durch Zuschüsse für Auftritte und Touren. Die Auftrittsförderung dient der bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Rock- und Popmusikszene, insbesondere innerhalb des Landes. Förderfähig sind auch Auftritte rheinland-pfälzischer Bands und Einzelmusiker*innen im nationalen und internationalen Bereich.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Antragsteller*innen können Bands oder Einzelkünstler*innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen.
  • Die Band bzw. der/die Einzelkünstler*in muss über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigenes Songmaterial live präsentieren.
  • Der zu fördernde Auftritt darf nicht kürzer als 30 Minuten sein und muss in der Öffentlichkeit stattfinden. 
  • Ein schriftlicher Nachweis des Veranstalters (Vertrag oder Vereinbarung mit Club oder Festival) ist erforderlich. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails (Gage/ Deal/ weitere Bands etc.) benannt sein.

Förderfähig sind Einzelauftritte in Rheinland-Pfalz mit bis zu 200.-€ Zuschuss und eine Tourneeförderung (mindestens 3 Auftritte in 10 Tagen, national / international) mit bis zu 1.200.-€ Zuschuss.

20.01.2020

Berlin schreibt Jazzförderung 2019 aus

Für das Jahr 2019 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen aller Stilrichtungen und Veranstalter*innen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst mehrere Förderprogramme:

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.). Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt, wie z.B. Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, Audioproduktionen oder selbst organisierte Auslandsaufenthalte. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80.- € pro Musiker*in und Konzert als Stipendium vergeben.

Bewerbungsschluss: 17. Oktober 2018, 18 Uhr

24.09.2018

Stipendien für Berliner JazzmusikerInnen: Tourförderung im Inland (2. Hlbj. 2017)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2017 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2018 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €. Die Antragsfrist endet am 25. April 2017 um 18.00 Uhr.

29.03.2017