DTKV fordert höhere Priorität für den Schutz der freischaffenden Musiker*innen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der 4. Corona-Welle führen zu massiven Problemen der freiberuflichen Musiker*innen. Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert darum  Bund, Länder und Kommunen auf, die Überbrückungsmaßnahmen für die Kulturschaffenden bis zum Ende der Pandemie zu verlängern und die  Antragsverfahren zu entbürokratisieren. Angesichts der erneuten coronabedingten Beschränkungen stehen viele freiberufliche Musiker*innen mit ihrer künstlerischen und pädagogischen Arbeit vor der beruflichen Existenzfrage. Darüber hinaus seien jetzt insbesondere der Deutsche Bundestag und die künftige Bundesregierung gefordert, die Zugänge zu den Sozialsystemen für die freiberuflichen Kulturschaffenden zu erweitern.  Dazu gehöre auch die Stärkung der Künstlersozialkasse. 

19.11.2021

Tonkünstlerverband gibt Leitlinie für Honorarverhandlungen heraus

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hat Ende letzten Jahres Honorarstandards veröffentlicht, die für Selbständige im pädagogischen und künstlerischen freien Musikberuf als Leitlinie für Honorarverhandlungen dienen sollen. Sie sollen zur Orientierung bei der eigenen Preisgestaltung und als Referenz für Auftraggeber*innen dienen. Die Zahlen entstanden nach ausführlicher Recherche und im Austausch mit anderen Verbänden im Musikbereich, wie etwa ver.di Musik, artbutfair oder der Deutschen Orchestervereinigung (DOV).

23.01.2019

Offener Brief gegen gängige Abmahnungspraxis bez. Abdruck von Reviews: jetzt unterschreiben!

Kulturschaffende wenden sich in einem offenen Brief gegen eine gängige Abmahnungspraxis, die in letzter Zeit einige KünstlerInnen, Theater und Kulturvereine getroffen hat. Sie hatten Rezensionen über ihre eigenen Darbietungen bzw. Aktivitäten auf ihre Webseiten gestellt, und wurden in der Folge ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen (bis zu 20.000 €!) abgemahnt. Unterstützt mit Eurer Unterschrift den offenen Brief an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechtsinhaber gegen die Praxis der Abmahnung ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen, die momentan zunimmt! Gerade für MusikerInnen ist es von überlebenswichtiger Bedeutung, dass sie Pressekritiken über Ihre Arbeit veröffentlichen! Die Unterzeichner treten daher dafür ein, daß KünstlerInnen und Kulturvereine Artikel aus der Tagespresse sowie Hörfunk und TV – Beiträge, in denen über ihre Arbeit berichtet wird, vollständig oder in Auszügen auf ihren Webseiten genehmigungsfrei dokumentieren dürfen. Die Quelle ist hierbei anzugeben und möglichst zu verlinken. Die Gruppe lädt ein zum Dialog auf Facebook und auf ihrer Webseite. Außerdem ruft sie Verlage etc. auf, diese Toleranzregelung zu unterstützen, indem sie die Unterzeichner unter ed.no1722044209snahc1722044209@znar1722044209elot1722044209 benachrichtigen; dies wird dann auf Wunsch veröffentlicht. Hier geht es zum Offenen Brief: http://www.chanson.de/unterschreiben.php

Infos & Kontakt: Deutscher Tonkünstlerverband, DTKV Landesverband Hamburg.e.V., Friederike Haufe, 1.Vorsitzende, Ländersprecherin des Bundes DTKV, Fon&Fax 040-82 75 74, ed.gr1722044209ubmah1722044209-vktd1722044209@ofni1722044209, http://www.dtkv-hamburg.de

24.09.2013

Petition des Deutschen Tonkünstlerverbands erfolgreich: Interview auf Spiegel Online

Der Deutsche Tonkünstlerverband hat am 06.08. erfolgreich eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verpflichten will, Unternehmen zu prüfen, ob sie die Künstlersozialabgabe entrichten. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema auseinander setzen. Der Initiator Hans-Jürgen Werner wurde dazu von Spiegel Online interviewt, hier geht es zum lesenswerten Artikel: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/kuenstlersozialversicherung-streit-ueber-zu-lasche-kontrollen-a-914530.html

15.08.2013

Petition des Tonkünstlerverbands zur Überprüfung der KSK Abgabe der Unternehmen

Der Tonkünstlerverband möchte im Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, um die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende KünstlerInnen und/oder freischaffende lehrende KünstlerInnen beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Zur Begründung heißt es: „Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen. Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen“.
Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

11.07.2013