Befragung zum Thema Vergütung im Musikstreamingmarkt
Die GEMA startet eine neue Studie zur Vergütung im Musikstreamingmarkt. Ziel der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten Studie ist eine unabhängige, wissenschaftliche Prüfung bestehender und alternativer Vergütungsmodelle. In der Befragung, die vom Forschungsnetzwerk Digitale Kultur durchgeführt wird, geht es um deine Perspektive als Musikschaffende*r auf den Musikstreamingmarkt. Die Befragung kann jederzeit pausiert und später fortgesetzt werden. Alle Daten werden anonym erhoben, aggregiert ausgewertet und können deiner Person nicht zugeordnet werden.
Eine Studie der GEMA hatte bereits 2022 festgestellt, dass es ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung gibt: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, hatte GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker erklärt. Auch die im Rahmen der Studie befragten GEMA Mitglieder sahen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung: 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.
„Your Music – Your Future International“ informiert Komponierende jetzt auch in deutscher Sprache über Buyout-Verträge
Die globale Bildungsressource Your Music – Your Future International (YMYFI) ist in Deutschland gestartet, um Komponist*innen dabei zu helfen, Buyout-Verträge besser zu verstehen und mehr über ihre Rechte zu erfahren. Die von Kreativen geführte Kampagne ist damit in fünf Sprachversionen verfügbar. Die Kampagne wurde im Februar 2021 von Komponisten in den USA ins Leben gerufen und nun an verschiedene internationale Märkte angepasst. Für die neue deutsche Website haben sich GEMA und CISAC zusammengetan, um Musikschaffenden im deutschsprachigen Raum zu helfen, ihre Möglichkeiten besser zu verstehen, wenn sie mit Buyout-Angeboten von Nutzern ihrer Werke konfrontiert werden. Traditionell waren Tantiemen die einzige verlässliche Einnahmequelle für Komponisten, die ihnen die Sicherheit eines langfristigen, kontinuierlichen Einkommensstroms bot. Heute erzwingen Plattformen und Sendeanstalten zunehmend Buyouts von Komponisten (einschließlich der Rechte an der öffentlichen Wiedergabe) im Austausch gegen eine pauschale Einmalzahlung (Buyout).
Buyouts verändern die Vergütungsstrukturen mit erheblichen Auswirkungen auf die Karrieren von Urhebern. Fallstudien und Aussagen von Komponisten, die auf der YMYFI-Website vertreten sind, zeigen, dass viele Komponisten sich gezwungen fühlen, Buyouts zu akzeptieren, weil sie ansonsten um ihre zukünftige Karriere fürchten.
GEMA stellt Musikmeldesystem für Musik in öffentlich-rechtlichen Sendern um
Achtung Auftragskomponist*innen & Musikurheber*innen! In einer Infomail an ihre Mitglieder hat die GEMA über den Umstieg auf ein neues Monitoring-Musikmeldesystem informiert. Über dieses soll künftig Musik, die in den öffentlich-rechtlichen Sendern genutzt wird, über ein Audiofingerprintsystem der Firma BMAT zuverlässig erfasst und gemeldet werden. Wichtig für alle Urheber und Verlage ist es nun, mögliche fehlende Produktionen zu ergänzen. Die von BMAT dafür genutzte Datenbank umfasst derzeit 72 Mio. Musiktitel und wurde aus all den Titeln generiert, die Phononet und den öffentlich-rechtlichen Sendern bisher vorliegen. GEMA-Mitglieder (Urheber und Verlage) und GVL-Berechtigte (Label und Produzenten) werden nun auch selbst dazu aufgefordert, den Soundfile-Upload-Service zu nutzen, damit ggfs. fehlende Titel nachgereicht werden können. Um noch für die Verteilung des Geschäftsjahres 2019 im Hörfunk und Fernsehen berücksichtigt zu werden, gilt die Frist vom 31.01.2020. Hier geht es zu den Upload-Portalen.
(Quelle: RockCity)
Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten
Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.
Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)