GEMA-Mitgliederversammlung lehnt Reform der Kulturförderung ab
Die geplante Reform der Kulturförderung bei der GEMA ist vorerst gescheitert: Bei der Mitgliederversammlung mit mehr als 1.000 Teilnehmer*innen erreichte der Reformantrag keine ausreichende Mehrheit. Kern der Reform war die Abschaffung der Unterscheidung zwischen E- und U-Musik in der Kulturförderung. Nur die Textdichter*innen stimmten mit über 99 % für den Antrag, während Komponist*innen (64,4 %) und Musikverlage (61,2 %) die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlten. Alle weiteren damit verbundenen Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Das Thema bleibt dennoch auf der Agenda: 2026 wird die Reform erneut diskutiert. Die GEMA betont, dass bei den Mitgliedern ein breiter Konsens über den Reformbedarf besteht.
PRO MUSIK begrüßt geplante GEMA Reform (Infoveranstaltung 30.04.25)
Als bundesweite Interessenvertretung freier Musikschaffender, die sich für faire Rahmenbedingungen, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt in der Musikbranche einsetzt, begrüßt der Verband PRO MUSIK ausdrücklich die angestrebte Reform der GEMA, die eine zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis ermöglichen soll. Zum einen unterstützt er die geplante Abschaffung der E- und U-Musik-Trennung, da sie die Benachteiligung von musikalischen Ausdrucksformen wie Jazz, Pop, Elektro oder Filmmusik beende. Zum anderen sei die Reform ein Bekenntnis zu einer solidarischen Kulturförderung, da es künftig eine neue Sparte für sogenannte Kultur-Konzerte geben soll, in denen künstlerisch anspruchsvolle Musik gespielt wird. Auch eine Übergangsregelung wird positiv hervorgehoben: Da die Reform insbesondere für Komponist*innen aus der bisherigen E-Musik-Sparte Herausforderungen mit sich bringen könne, soll ein Härtefall-Fonds durch die GEMA eingeführt werden. Zusätzlich sei eine Übergangs- und Kompensationsphase über vier Jahre geplant, um einen fairen Wandel zu gewährleisten.
Bei der GEMA Mitgliederversammlung (13.-15. Mai) soll die Reform beschlossen werden. Eine Übersicht zeigt, ob und wie du an der Mitgliederversammlung teilnehmen kannst. Am 30.04. um 14 Uhr bietet PRO MUSIK gemeinsam mit VERSO, Song e.V. und DEFKOM eine Infoveranstaltung zur Besprechung des Reformantrags an. Interessierte können sich per Mail melden. Auch die GEMA bietet am 06.05.2025 von 11 bis 13 Uhr eine Infoveranstaltung an, in der der finale Antrag vorgestellt wird. Die Anmeldung ist bis zum 05.05.2025 möglich.
Infoveranstaltung zur Reform der GEMA-Kulturförderung 06.05.2025
Die GEMA will ihre kulturelle Förderung grundlegend neu aufstellen und bringt hierzu einen Antrag in die kommende Mitgliederversammlung ein. Diese Reform legt den Grundstein für ein solidarisches Fördersystem, das in Zukunft für alle Mitglieder offenstehen soll. Die Fördermittel sollen künftig nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben werden und die Bereiche erreichen, in denen kreative und innovative Impulse entstehen und Unterstützung benötigt wird. Die historisch gewachsene Bevorzugung der so genannten „ernsten Musik“ soll durch ein genreunabhängiges, gerechteres Modell abgelöst werden. Die gesamten Mittel der GEMA für kulturelle und soziale Förderung kommen aus einem zehnprozentigen Abzug der Einnahmen aus dem Live-Geschäft. Mit der Reform der Kulturförderung soll dieser Abzug abgesichert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform ist die Fokussierung auf das aktive Musikschaffen. Die bisherige Praxis, bei der auch Werke verstorbener Mitglieder in die Förderlogik einbezogen wurden, würde dem Anspruch an die zukunftsorientierte Kulturförderung nicht gerecht, schreibt die GEMA in einer Pressemeldung. Der Reformvorschlag ist das Ergebnis von intensiven Beratungen im Aufsichtsrat, die seit der Mitgliederversammlung 2024 geführt wurden. Im regelmäßigen Austausch sind darüber hinaus bereits Anregungen aus der Mitgliedschaft in die Ausgestaltung des Antrags eingeflossen. Am 06.05.2025 findet dazu von 11-13 Uhr eine Online-Infoveranstaltung statt, für die ihr euch bis 05.05.2025 hier anmelden könnt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die ausschließlich GEMA Mitgliedern vorbehalten ist, werden die Inhalte der Reform im Einzelnen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Befragung zum Thema Vergütung im Musikstreamingmarkt
Die GEMA startet eine neue Studie zur Vergütung im Musikstreamingmarkt. Ziel der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten Studie ist eine unabhängige, wissenschaftliche Prüfung bestehender und alternativer Vergütungsmodelle. In der Befragung, die vom Forschungsnetzwerk Digitale Kultur durchgeführt wird, geht es um deine Perspektive als Musikschaffende*r auf den Musikstreamingmarkt. Die Befragung kann jederzeit pausiert und später fortgesetzt werden. Alle Daten werden anonym erhoben, aggregiert ausgewertet und können deiner Person nicht zugeordnet werden.
Eine Studie der GEMA hatte bereits 2022 festgestellt, dass es ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung gibt: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, hatte GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker erklärt. Auch die im Rahmen der Studie befragten GEMA Mitglieder sahen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung: 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.
„Your Music – Your Future International“ informiert Komponierende jetzt auch in deutscher Sprache über Buyout-Verträge
Die globale Bildungsressource Your Music – Your Future International (YMYFI) ist in Deutschland gestartet, um Komponist*innen dabei zu helfen, Buyout-Verträge besser zu verstehen und mehr über ihre Rechte zu erfahren. Die von Kreativen geführte Kampagne ist damit in fünf Sprachversionen verfügbar. Die Kampagne wurde im Februar 2021 von Komponisten in den USA ins Leben gerufen und nun an verschiedene internationale Märkte angepasst. Für die neue deutsche Website haben sich GEMA und CISAC zusammengetan, um Musikschaffenden im deutschsprachigen Raum zu helfen, ihre Möglichkeiten besser zu verstehen, wenn sie mit Buyout-Angeboten von Nutzern ihrer Werke konfrontiert werden. Traditionell waren Tantiemen die einzige verlässliche Einnahmequelle für Komponisten, die ihnen die Sicherheit eines langfristigen, kontinuierlichen Einkommensstroms bot. Heute erzwingen Plattformen und Sendeanstalten zunehmend Buyouts von Komponisten (einschließlich der Rechte an der öffentlichen Wiedergabe) im Austausch gegen eine pauschale Einmalzahlung (Buyout).
Buyouts verändern die Vergütungsstrukturen mit erheblichen Auswirkungen auf die Karrieren von Urhebern. Fallstudien und Aussagen von Komponisten, die auf der YMYFI-Website vertreten sind, zeigen, dass viele Komponisten sich gezwungen fühlen, Buyouts zu akzeptieren, weil sie ansonsten um ihre zukünftige Karriere fürchten.
GEMA stellt Musikmeldesystem für Musik in öffentlich-rechtlichen Sendern um
Achtung Auftragskomponist*innen & Musikurheber*innen! In einer Infomail an ihre Mitglieder hat die GEMA über den Umstieg auf ein neues Monitoring-Musikmeldesystem informiert. Über dieses soll künftig Musik, die in den öffentlich-rechtlichen Sendern genutzt wird, über ein Audiofingerprintsystem der Firma BMAT zuverlässig erfasst und gemeldet werden. Wichtig für alle Urheber und Verlage ist es nun, mögliche fehlende Produktionen zu ergänzen. Die von BMAT dafür genutzte Datenbank umfasst derzeit 72 Mio. Musiktitel und wurde aus all den Titeln generiert, die Phononet und den öffentlich-rechtlichen Sendern bisher vorliegen. GEMA-Mitglieder (Urheber und Verlage) und GVL-Berechtigte (Label und Produzenten) werden nun auch selbst dazu aufgefordert, den Soundfile-Upload-Service zu nutzen, damit ggfs. fehlende Titel nachgereicht werden können. Um noch für die Verteilung des Geschäftsjahres 2019 im Hörfunk und Fernsehen berücksichtigt zu werden, gilt die Frist vom 31.01.2020. Hier geht es zu den Upload-Portalen.
(Quelle: RockCity)
Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten
Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.
Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)