Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Programm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch. Antragsteller können bis zu 200 000 Euro erhalten. Ein Schwerpunkt liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende 2020 und richtet sich an professionelle, nicht überwiegend öffentlich finanzierte Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“. Sie würden nun für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Grütters kündigte außerdem an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Für abgesagte Veranstaltungen sollen sie bis zu 60 Prozent der Gage erhalten, sofern der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro gefordert.
Deutsche Jazzunion und 25 weitere Verbände fordern dringende Korrekturen bei Corona-Soforthilfen
In einem gemeinsamen Appell fordern die Deutsche Jazzunion und zahlreiche andere Bundes- und Landesverbände verschiedener Sparten von der Bundesregierung dringende Korrekturen bei den Corona-Soforthilfen. Die aktuellen Regularien gehen an der Arbeitsrealität der soloselbständigen Jazzmusiker*innen und Kunstschaffenden vorbei. Der sechzehnseitige Appell umfasst unter anderem eine ausführliche Begründung, weshalb das von der Bundesregierung vorgesehene Sozialschutzpaket dem tatsächlichen Bedarf professionell und unternehmerisch tätiger Künstler*innen, die in der Coronakrise ihren Beruf nicht ausüben dürfen, nicht gerecht wird. Zur Bewahrung der beruflichen Existenz tausender Jazzmusiker*innen und anderer freier Künstler*innen vor dem wirtschaftlichen Ruin werden außerdem dringend passgenaue Konzepte benötigt, die über den Zeithorizont der Soforthilfen hinausgehen und neben der Infrastruktur passgenaue individuelle Unterstützung sicherstellen.
In dem Appell heißt es:
„Kultur wird von Menschen gemacht. Es ist richtig, die kulturelle Infrastruktur zu stützen, das allein reicht aber nicht aus. Wenn die kulturelle Vielfalt in Deutschland erhalten werden soll, dann müssen auch die ausübenden Künstler*innen individuell in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit professionell fortzusetzen. (…) Die Soloselbständigen in den Bereichen Kunst und Kultur sind wichtige Protagonist*innen des kulturellen Lebens und zivilgesellschaftlicher Entwicklungen. Sie sind kritisches Korrektiv, prägen die Kultur der Metropolen und schaffen ein hochwertiges kulturelles Angebot an Orten – auch und besonders in der Fläche – die durch die Institutionen nicht erreicht werden.“