Deutsche Orchester-Stiftung startet Stipendienprogramm #MusikerZukunft

Die Deutsche Orchester-Stiftung startet vom 15. Mai bis 6. Juni 2025 eine neue Bewerbungsphase für das Stipendienprogramm #MusikerZukunft. Für Stipendien im Wert von bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstler*innen und 20.000 Euro für Ensembles können sich Master-Studierende deutscher Musikhochschulen, junge Freischaffende (bis 30 Jahre) sowie Ensembles (Durchschnittsalter max. 32 Jahre) aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik für Orchester- und Tasteninstrumente sowie klassischen (Konzertchor-) Gesang bewerben. 

10.04.2025

Stipendienprogramm stART.up der Claussen-Simon-Stiftung

Du bist 25–35 Jahre alt, hast einen künstlerischen Bachelor- oder Masterabschluss und möchtest in dem Bereich arbeiten oder eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen? Dann bewirb dich auf das einjährige Stipendium der Claussen-Simon-Stiftung und werde mit bis zu 1.400 € pro Monat, Workshops und Seminaren gefördert. Das Stipendium fördert Kunstschaffende aller Sparten. Im März werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchten Kandidat*innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag findet am 3. April in Präsenz in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung statt. Die persönliche Anwesenheit durch die Kandidat*innen ist verpflichtend. Bewerbungsschluss: 15.02.2025

07.02.2025

Sachsen-Anhalt startet Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“

Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können seit dem 20. Juli Anträge für das Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt ihnen das Land für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten im Land setzen. Die Anträge können bis zum 31. 08.2020 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Es richtet sich an Künstler*innen, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind und im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

21.07.2020