Fachgesellschaft Geschlechterstudien veröffentlicht Statement zu Wissenschaftsfreiheit

Anlässlich Alice Weidels Rede auf dem Parteitag der AfD, wo sie angekündigt hat, die Gender Studies unter ihrer Führung „rauszuschmeißen“ und Hochschulen als „queer-woke Kaderschmieden“ bezeichnet hat, haben sich einige Institutionen und Hochschulen zusammengetan, um ein Statement zu veröffentlichen. Der Text mit dem Titel „Angriffen auf die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen entgegentreten“ verweist auf den Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG), der Wissenschaftsfreiheit als Menschenrecht weltweit verbürgt und vor politischen Eingriffen schützt. Wissenschaftsfreiheit bilde einen unverzichtbaren Bestandteil demokratischer Staaten und ihrer politischen Ordnung. Jeder Eingriff in akademische Strukturen und die Freiheit der Forschung beschädige nicht nur die wissenschaftlichen Institutionen und deren internationales Ansehen, er füge auch der Demokratie als Ganzes erheblichen Schaden zu. „Die Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar mit der Freiheit der Gesellschaft verbunden, denn ohne sie gibt es weder Innovation noch Fortschritt – beides jedoch basiert auf Forschung. (…) Wissenschaftsfeindlichkeit und Intellektuellenfeindlichkeit sind zentrale Merkmale autoritärer Politik, die das gesellschaftliche Vertrauen in die Wissenschaft untergraben. Wir verurteilen jegliche Drohungen gegen Forschende, sei es im Bereich der Gender Studies oder in anderen Disziplinen. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass die Autonomie von Wissenschaft und Hochschulen für das demokratische System von entscheidender Bedeutung ist. Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit sind Angriffe auf die Demokratie selbst“, heißt es in dem von der Fachgesellschaft Geschlechterstudien veröffentlichten Statement. 
12.02.2025

Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor

Zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft haben auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. Anlässlich einer Debatte im Deutschen Bundestag fordern sie darin eine Klarstellung im Gesetz, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird. So müsse sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder ein Sportverband für eine bessere Förderung des Breitensports einsetzen dürfen. Zudem sei eine Klarstellung notwendig, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. Dies ist auch wichtig für unsere Arbeit im Frauen Musik Büro. Unser gemeinütziger Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur – dennoch sind für unser Selbstverständnis auch zum Beispiel Gleichstellungsfragen wichtig.  Schließlich fordern die Organisationen eine Aufnahme der Zwecke Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden als gemeinnützig gemäß der Abgabenordnung. 

04.11.2020