Berlin schreibt Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Antragsberechtigt sind Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen), Festivals und besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2022. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2022 um 18:00 Uhr.

13.04.2022

Berliner Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Ziel der vierjährigen Förderung ist es, Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind, sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Mit einer Förderentscheidung ist im Frühjahr 2023 zu rechnen. Die Projekte können frühestens ab 1. Januar 2024 beginnen. Die Bewerbungsfrist für die vierjährige Förderung von Festivals und Reihen 2024 – 2027 endet am 28. Februar 2022 um 18:00 Uhr.

12.01.2022

Berlin schreibt Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen und Träger*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben)
  • Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstler*innen beteiligen
  • Besondere Programmschwerpunkte

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2020. Die Bewerbungsfrist endet am 03. Dezember 2019 um 18:00 Uhr.

06.11.2019