Brandenburg unterstützt vom Ukraine-Krieg betroffene Künstler*innen

Das Kulturministerium unterstützt vom Ukraine-Krieg betroffene Künstler*innen mit einem Sonderhilfsfonds in Höhe von rund 120.000 Euro. Damit werden acht Projekte von Kultureinrichtungen gefördert. Mit dem Ukraine-Hilfsfonds Kultur soll die aktuelle Notlage vom Ukraine-Krieg betroffener Kulturschaffender durch die Einbindung in das Kulturleben im Land Brandenburg abgefedert werden. Im Vordergrund steht die Förderung der künstlerischen Arbeitsmöglichkeiten und Aktivitäten. Gefördert wird z.B. die Musikakademie Rheinsberg gGmbH für ihr Programm ‘Rheinsberger Residencies for Refugees‘. Mit der Förderung wird drei Ensembles ein fünftägiger Arbeitsaufenthalt an der MKR, inkl. Coaching und Abschluss-Schulkonzert mit jeweils rund 150 Schüler*innen ermöglicht. Der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg erhält eine Fördersumme für die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in die Musik- und Kunstschulen. Finanziert werden damit u.a. acht Unterstützungsstipendien à 300 Euro für Notenmaterial, Probenfahrten etc. für besonders begabte Jugendliche, die für die Mitwirkung in einem Landesjugend­ensemble oder eine spezielle Talentförderung an den Musikschulen in Betracht kommen.

30.08.2022

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt Veranstalter*innen in der Kultur in Form einer Wirtschaftlichkeitshilfe oder einer Ausfallabsicherung. Neu ist nun, dass auch Verschiebungen möglich sind. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten (z. B. Ausfallhonorare, nicht stornierbare Saalmieten), die durch eine Verschiebung entstehen. Das Programm wurde bis 31.12.2022 verlängert!

22.08.2022

Freiwillige Absagen bei Kulturveranstaltungen möglich

Am 02.12.2021 hat die erweiterte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüber hinaus gehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und Tourneen. Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“  an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmer*innen und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmer*innen). Die freiwillige Absage muss aber bis 23.12.2021 erfolgen. Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen findet ihr hier.

14.12.2021

Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds

Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:

  • In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
  • Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
  • Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
  • Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
06.12.2021

Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021