Forscherteam will mit Filtern Proben & Konzerte sicherer machen

Wie ein „normales“ Konzert unter Coronauflagen möglich ist, ohne auf Kosten der Sicherheit zu gehen, das haben Wissenschaftler*innen der Bauhaus-Universität Weimar in einem Experiment getestet, an dem Mitglieder der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach und der Staatskapelle Weimar beteiligt waren. Erprobt wurden Filter für Blechblasinstrumente und ein spezielles Visier, die vom Weimarer Forscherteam entwickelt wurden und potentiell infektiöse Atemluft abhalten sollen. Die von ihnen entwickelten Filter bestehen aus herkömmlichem Zellstoff, der in eine wabenartige Form geschnitten wird. Mithilfe eines Klebebands lässt sich der Filter vor dem Schallbecher des jeweiligen Blasinstrumentes oder vor dem Mundstück einer Querflöte locker anbringen. Es zeigte sich: Beim Spielen gelangte die Atemluft der Musiker*innen bis maximal 1,1 Meter weit in den Raum. Eine besonders weite Strecke schaffte der Atemausstoß beim Spielen von Querflöte, Klarinette, Oboe und Fagott sowie beim Singen.

Die Reichweite ließ sich durch den Einsatz des Zellstofffilters ohne akustische Einbußen „stark reduzieren“, bis auf 15 Zentimeter Reichweite bei der Querflöte. Allerdings seien die Filter – mit Ausnahme der Querflöte – nur bei Blechblasinstrumenten sinnvoll, räumen die Wissenschaftler*innen ein, da hier die gesamte Atemluft aus dem Schallbecher entweiche. Die Experimente ergaben zudem, dass auch Mund-Nasen-Bedeckungen sowie ein eigens entwickeltes Visier, der „BauhausUniVisor“, die Menge der ausgestoßenen Atemluft eindämmen können. Allerdings stellte das Forscherteam fest, dass als Nebeneffekt auch der Ton gedämpft wird. Deshalb sei das Visier ausschließlich für Proben, nicht aber für ein Konzert vor Publikum geeignet.

10.09.2020

Initiative AirplayForArtists ruft Radiosender zu Solidarität auf

Die Künstlerin Tokunbo ruft Radiostationen mit einer großangelegten Kampagne dazu auf, mehr Musik von „mittelgroßen“ Künstler*innen zu spielen, also jenen, etablierte Acts wie auch Newcomer*innen, die abseits des Mainstream die deutsche Kulturlandschaft prägen, von den meisten Radiosendern jedoch eher selten oder gar nicht gespielt werden. Stellvertretend für die freischaffenden Musiker*innen Deutschlands möchte sie unter dem Hashtag #AirplayForArtists die Radiosender dazu aufrufen, pro Stunde einen Track einer/s freischaffenden Künstler*in zu spielen, mit entsprechender Nennung des Namens und des Titels (und ggfs. Zusatzinformationen). 24 Stunden pro Tag, 7 Tage in der Woche, während des ganzen Shutdowns. Damit könnten die Sender aktiv ihre Solidarität für Deutschlands Kulturschaffende zeigen, ihnen zu  mehr Bekanntheit und größerer Reichweite und damit verbundenen Einnahmen durch Albumverkäufen und Downloads/Streams verhelfen und natürlich ihre Gema-Einnahmen steigern.

Unterzeichnende Künstler*innen: Alexander Paeffgen Trio, August August, Blanca Núñez, Canan Uzerli, Catharina Boutari/Puder, Celina Bostic, Christina Lux, Debby Smith, Diane Weigmann, Fjarill, Jan Loechel, Jazz à la Flute, Jess Jochimsen, Johanna Amelie, Jon Flemming Olsen, Joscheba, Joules The Fox, Joy Bogat, Kenichi & The Sun, LiLA, Lisa Bassenge/Micatone, LIZZY, Lukas Droese, Mad Hatters Daughter, Michel van Dyke, Milou & Flint, Mimi Schell, Miu, Ottolien, Patty Moon, Poems for Jamiro, Pure Desmond, Purple Schulz, Same Day Records, San Glaser, sarajane, Stefanie Boltz, Sven Bünger/ Soulounge, Tabea Booz, Takadoon, Tess Wiley, The Brothers, TOKUNBO, Ulita Knauss, VINTER, WEZN. Spread the word!

Landing Page Link | MPN Kampagnen-Link für Radio-Redakteure | Facebook Seite (bitte liken!)

06.04.2020

Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei

Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.

So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.

Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).

Ihr habt bereits Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfe? Wart ihr erfolgreich? Uns würde interessieren, wie es in den einzelnen Bundesländern läuft. Schreibt uns einfach eine Mail.

05.04.2020