Berlin vergibt Mittel zur Förderung künstlerischer Projekte

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen. Gefördert werden insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten sowie Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen. Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2021. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2021 um 18.00 Uhr.

14.04.2021

Berliner Datenbank mit Probe- und Aufführungsräumen ist online

Am vergangenen Wochenende fanden die ersten Proben von Berliner Amateurmusikensembles im neuen „Campus Ostkreuz“ statt. Die Koordinationsstelle für Proben- und Aufführungsräume des Landesmusikrates Berlin stellt diese Räumlichkeiten in Kooperation mit der Pandion Niederlassung Berlin und der Initiative Transiträume Berliner Amateurmusikensembles zur Verfügung, die ihre angestammten Räume aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht nutzen können. In der riesigen Halle des ehemaligen Autohauses können die geltenden Abstands- und Hygieneschutzrichtlinien optimal eingehalten werden. Die komplette Datenbank mit weiteren Probe- und Aufführungsräumen ist seit dem 12. Oktober 2020 ebenfalls online. Hier können unkompliziert all die Räume gefunden werden, die seit dem gemeinsamen Aufruf von Landesmusikrat Berlin und Chorverband Berlin gemeldet wurden. Weiterhin werden sowohl Vorschläge als auch Gesuche für Proberäume angenommen.

 

26.10.2020

Berliner Kulturszene und Corona

Der Berliner Senat hat sich gestern auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberufler*innen verständigt. Er sieht ein Landesprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für das laufende Jahr vor. Das Programm wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige, unter anderem aus den Bereichen Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft und Kultur. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Quelle

Der Verein KulturLeben Berlin – Schlüssel zur Kultur e. V. setzt sich gemeinsam mit dem Kultursenator der Stadt dafür ein, Kulturr digital zu den Menschen zu bringen. Der Verein setzt sich für Kulturelle Teilhabe ein. Aktuell tut er das über telefonische Beratungen und die Zusammenstellung eines Onlineangebots kostenloser Kulturinhalte. Hier geht es darum, Solidarität mit Menschen zu zeigen, die aufgrund ihrer sozialen Situation und/oder Behinderung ohnehin von Isolation und Einsamkeit bedroht sind. Quelle

Der Landesmusikrat Berlin führt zur Zeit eine Umfrage zu den Auswirkenden der Corona-Krise auf die Berliner Musiklandschaft durch, an der ihr hier teilnehmen könnt. Zum Zwischenstand am 19.03. hatten sich bereits 1380 Berliner Musikschaffende, Verbände, Institutionen und Unternehmen geäußert. 97,4 % gaben an, durch die Corona-Krise von Einnahmeausfällen betroffen zu sein. 90,9 % benötigen Unterstützung, 57,4 % der Befragten sind in ihrer Existenz akut bedroht. Die Einnahmeausfälle sind besonders auf den Ausfall von Veranstaltungen zurückzuführen (78,2 %), aber auch auf Unterrichtsausfall (57,9%) oder abgesagte Proben (57,9 %). 27% der Befragten werden voraussichtlich ein Fünftel ihrer Jahresseinnahmen verlieren. Ausfallhonorare halten die 79,5 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die wirksamste Unterstützung. 41,9 % benötigen Zuschüsse für Miete/Lebensunterhalt u.a. Infos

21.03.2020

Berlin schreibt Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen und Träger*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben)
  • Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstler*innen beteiligen
  • Besondere Programmschwerpunkte

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2020. Die Bewerbungsfrist endet am 03. Dezember 2019 um 18:00 Uhr.

06.11.2019

Stipendien für Berliner JazzmusikerInnen: Tourförderung im Inland (2. Hlbj. 2017)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2017 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2018 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €. Die Antragsfrist endet am 25. April 2017 um 18.00 Uhr.

29.03.2017

Berlin vergibt Musikübungsräume für Pop- und Jazz-Musiker/innen

Die Berliner Senatskulturverwaltung vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus den Sparten POP (einschließlich Weltmusik) und JAZZ. Es werden insgesamt 10 Räume auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof angeboten. Die Räume sind zwischen 27 m² und 29 m² groß, liegen ebenerdig, sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar. Für die Vergabe der Räume hat die Senatskulturverwaltung einen unabhängigen Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 Musiker/innen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht. Das Objekt wird von der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen. Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 × 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2015. Es besteht die Möglichkeit, die Räume vorab am 3. und 4. Februar 2015 jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr zu besichtigen.

(Quelle: http://www.miz.org)

01.02.2015