Das im September letzten Jahres beschlossene Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) sieht ab 01.01.2020 die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von zuletzt 17.500.-€ auf 22.000.-€ vor. Nähere Infos mit anschaulichen Rechenbeispielen findet ihr hier.
24.01.2020