Olaf Scholz plant Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssten. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, „sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt“, sagte Scholz in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz der Zeitung. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen.  Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.

08.12.2020

Corona-Schutzschirm der Hamburger Clubstiftung: Jetzt Antrag stellen!

Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.

07.04.2020