Koblenzer Erklärung: Musikschulen gegen Corona-Folgen sichern
„Musikschulen gegen Corona-Folgen sichern – Strukturen und Zukunftsfähigkeit stärken!“ ist der Tenor der Koblenzer Erklärung, die der Verband deutscher Musikschulen (VdM) am 2./3. Oktober 2020 in Koblenz verabschiedet hat. Darin fordert der VdM von Bund und Ländern, in einem weiteren Digitalpakt die Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen durch angemessene Investitionsförderung in die digitale Infrastruktur ebenso zu unterstützen, wie die allgemeinbildenden Schulen im bisherigen Digitalpakt. Von den Ländern fordert der Verband zusätzlich eine Überarbeitung der Förderung, so dass die finanzielle Verantwortung zwischen Land, Kommunen und Eltern jeweils zu einem Drittel übernommen wird; zudem einen Strukturfonds für mindestens die nächsten drei Jahre. In einem weiteren Positionspapier zu Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung hält der VdM fest: „Zur Qualitätsentwicklung von Musikschule gehört untrennbar die Investition in Personalentwicklung und Qualifizierung. Um das Berufsbild der Musikschullehrkraft so attraktiv zu halten, dass dem erkennbaren und spürbaren Nachwuchsmangel entgegengewirkt werden kann, ist eine angemessene Vergütung erforderlich, die der Qualifikation der Lehrkräfte und der komplexen Aufgabenstellung ihres Berufsfeldes entspricht.“ Dazu gehöre die Erhöhung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Musikschullehrkräfte und einer zeitgemäßen attraktiven tarifliche Eingruppierung.
Rahmenvereinbarung zum Ausbau des musikalischen Ganztagsangebots in Hessen
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz unterzeichnete in diesem Monat eine neue Rahmenvereinbarung mit dem Landesmusikrat Hessen e.V., die zum Ziel hat, durch die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit außerschulischen Einrichtungen ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes musikpädagogisches Angebot zu gewährleisten. In Ergänzung zum Musikunterricht können Schulen ab sofort Kooperationsverträge mit außerschulischen Verbänden oder Vereinen abschließen und dadurch das eigene Angebot in den Bereichen Instrumental-, Vokal- oder Ensemblespiel erweitern. Die Finanzierung wird in den jeweiligen Kooperationsverträgen festgelegt und erfolgt von Landesseite aus über die Schulen. Dies ermöglicht ein vertraglich gesichertes breites Angebot musikalischer Bildung, das besonders im ländlichen Raum ausbaufähig ist.