Landeschorwettbewerb Schleswig-Holstein und Hamburg
Endlich haben die Chöre im Norden wieder ein Ziel: Das große Fest der Chormusik, die Choralle, wird am 24. und 25. September 2022 in Bad Oldesloe stattfinden. Die alle vier Jahre stattfindenden LandesChorWettbewerbe werden bundesweit als Vorentscheid für den Deutschen Chorwettbewerb durchgeführt: Die CHORALLE ist der LandesChorWettbewerb für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie wird vom Landesmusikrat in der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Landesmusikrat Schleswig-Holstein veranstaltet. Anmeldungen zur Choralle sind bis zum 30. Juni 2022 möglich.
Schleswig-Holstein startet Online-Befragung zur Erfassung der Kulturlandschaft
Eine möglichst detailgenaue Karte der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft zeichnen – das ist das erklärte Ziel der Online-Befragung, zu der das Kulturministerium Schleswig-Holstein Kultureinrichtungen, Künstler*innen, Kulturinitiativen, kulturelle Interessenvertretungen und Träger*innen der kulturellen Infrastruktur und angrenzender Bereiche aufruft. Auch Unternehmen der Kreativwirtschaft, regionale Netzwerke und Bildungseinrichtungen sind gebeten sich zu beteiligen. Noch bis zum Freitag, 7. Mai 2021, ist der Fragebogen freigeschaltet. Die Befragung ist Teil des aktuellen Kulturdialogs zwischen dem Land und den Kommunen. Das Land will damit eine solide Datengrundlage schaffen, um gemeinsam mit den Kommunen die kulturelle Infrastruktur zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln. Erstmals seit Beginn der Pandemie werde damit eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Kulturlandschaft eines Bundeslandes ermöglicht. Erste Resultate der Erhebung sollen im Rahmen der Abschlussveranstaltung des aktuellen Kulturdialogs am 8. Juni 2021 präsentiert werden.
Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben. Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
#KulturhilfeSH geht als Stipendium in eine neue Förderrunde
Für künstlerische Stipendien stellt das Kulturministerium Schleswig-Holstein insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Freischaffende und hauptberuflich tätige Künstler*innen aller Sparten können ab sofort ein einmaliges Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Es dient der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der aktuell schwierigen Situation.
Schleswig-Holstein startet Soforthilfe-Kultur II
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden; regional wirkende kulturelle Vereine; Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen; sowie in Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben). Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30.11.2020.
Schleswig-Holstein sucht Kulturknotenpunkte
Kulturangebote allen zugänglich machen, Kulturschaffende vernetzen und einen Anstoß geben für Innovationen – das wollen die „Kulturknotenpunkte“ in Schleswig-Holstein. Seit 2015 übernehmen landesweit unterschiedliche Einrichtungen die Aufgabe als „Kulturknotenpunkt“. Zur Zeit können sich in den Regionen Nordwest, West, Südwest, Südost und Ost wieder Institutionen als Kulturknotenpunkt für den Zeitraum 2021-2025 bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 25.09.2020. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kiel fördert das Projekt pro Kulturknotenpunkt mit jährlich 20.000 Euro. Die Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend und unterstützen Innovationen der Kultur im ländlichen Raum. Sie verstehen sich als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik vor Ort und befördern entsprechende Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung). Sie sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug und Erfahrung in der Vernetzungsarbeit angesiedelt werden. Besonders geeignet sind Einrichtungen, die die Aufgaben als Kulturknotenpunkt eng mit ihrem eigenen Tätigkeitsfeld verbinden und dadurch Synergien nutzen können.
Schleswig-Holstein unterstützt Kunstschaffende und Veranstalter mit Festival
Mit einem breit angelegten „Kulturfestival Schleswig-Holstein“ will die Landesregierung Künstler*innen im Land sowie die Veranstaltungsbranche unterstützen. Neben einem hochkarätig besetzten Auftakt in Eutin am 10. Juli sind insgesamt etwa 90 Events in ganz Schleswig-Holstein geplant. Künstler*innen aller Genres – von Musik bis Literatur – können sich seit dem 7. Juli online unter www.kulturfestival.sh bewerben. Die Veranstaltungsserie steht unter dem Motto „Kultur verbindet“ und soll im ganzen Land präsent sein – in den Städten wie in kleinen Orten. Die Veranstaltungen sind öffentlich und kostenfrei. Allerdings gelten aufgrund der Corona-Hygienevorschriften zurzeit noch Beschränkungen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Lockerungen möglich sein, werden die Formate erweitert. Zudem werden die Events in den Sozialen Medien gestreamt. Vom 13. bis zum 25. Juli rollt zunächst ein „Kultur-Truck“ durch das Land, der das Festival bekannt machen soll und Kultur live präsentiert. In dieser Zeit können sich Künstlerinnen und Künstler für Veranstaltungen ab dem 27. Juli bewerben. Die Staatssekretärin im Kulturministerium, Dr. Dorit Stenke, verwies zudem auf die „#KulturhilfeSH“, eine Initiative des Landeskulturverbandes, wo ihr mit einer persönlichen Spende Kulturschaffende direkt unterstützen könnt.
Schleswig-Holstein eröffnet zweite Förderrunde für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler
Die #KulturhilfeSH geht in die zweite Förderrunde. Künstler*innen aller Sparten haben in Schleswig-Holstein nun die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung bis zu 500€. Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt. Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen seit dem 1. Mai zur Verfügung.
Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist
Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.
Schleswig-Holstein fördert Kulturschaffende der freien Szene mit neuem Programm
Ein neues Investitionsprogramm des Kulturministeriums Schleswig-Holstein soll die kulturelle Infrastruktur im Land fördern und nachhaltig stärken, indem es Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften unterstützt. Damit sollen die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Schleswig-Holstein erhalten und Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen gefördert werden. Das neue Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs, Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000.-€ jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Anträge für das Förderprogramm können ab sofort an ed.hs1725868631-bi@e1725868631mmarg1725868631orpre1725868631deof1725868631 geschickt werden. Telefonische Nachfragen zum Programm bitte unter folgender Rufnummer: 0431/9905-2222.
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