Schleswig-Holstein Musikfestival sucht Künstlerbetreuung

Das Schleswig-Holstein Musik Festival bietet jedes Jahr mehrere Saisonstellen im Bereich Künstlerbetreuung / Projektkoordination an. Bedingt durch die weite Streuung der Spielorte über Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Dänemark ist es notwendig, unseren Künstler*innen bei der Orientierung innerhalb des gesamten Festivalablaufes behilflich zu sein, ihnen Hilfestellung in verschiedensten Situationen zu geben sowie sie sicher zu allen Spielstätten zu bringen. Weiterhin ist die Mitarbeit bei der Vorplanung
 und der Organisation der Veranstaltungen unerlässlich. Für die Zeit vom 09. Juni bis 2. September 2022 bietet das Festival die Möglichkeit, eine Saisontätigkeit im Bereich Künstlerbetreuung und Projektkoordination zu absolvieren. Die Stelle umfasst projektbezogene Tätigkeiten u.a. in folgenden Bereichen: Korrespondenz mit Künstler*innen und ihren Agenturen, Überprüfung und Weiterführung aller Vorbereitungen (u.a. Hotel- und Reisedisposition,
Fahrzeugeinsatz), Erstellung, Pflege und Weitergabe von Ablaufplänen, Bearbeitung und Überprüfung von Bühnenanweisungen, allgemeine Büroarbeiten, Begleitung der Künstler*innen während des Aufenthalts beim Festival, Betreuung aller Proben und Konzerte, koordinatorische Tätigkeiten vor Ort, Fahrservice. Die Arbeitszeiten sind an sechs Tagen der Woche in unregelmäßigem Dienst. Der Arbeitsplatz ist Lübeck. Die
 Unterkunft in Lübeck sollte eigenständig organisiert werden.
 Ausführliche Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 01. März 2022 per E-Mail in einer PDF-Datei an: ed.fm1725868631hs@tr1725868631egiet1725868631s1725868631.

17.01.2022

Landeschorwettbewerb Schleswig-Holstein und Hamburg

Endlich haben die Chöre im Norden wieder ein Ziel: Das große Fest der Chormusik, die Choralle, wird am 24. und 25. September 2022 in Bad Oldesloe stattfinden. Die alle vier Jahre stattfindenden LandesChor­Wett­bewerbe werden bundesweit als Vor­ent­scheid für den Deutschen Chorwettbewerb durchgeführt: Die CHORALLE ist der LandesChorWettbewerb für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie wird vom Landes­musikrat in der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Landesmusikrat Schleswig-Holstein veranstaltet. Anmeldungen zur Choralle sind bis zum 30. Juni 2022 möglich.

17.06.2021

Schleswig-Holstein startet Online-Befragung zur Erfassung der Kulturlandschaft

Eine möglichst detailgenaue Karte der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft zeichnen –  das ist das erklärte Ziel der Online-Befragung, zu der das Kulturministerium Schleswig-Holstein Kultureinrichtungen, Künstler*innen, Kulturinitiativen, kulturelle Interessenvertretungen und Träger*innen der kulturellen Infrastruktur und angrenzender Bereiche aufruft. Auch Unternehmen der Kreativwirtschaft, regionale Netzwerke und Bildungseinrichtungen sind gebeten sich zu beteiligen. Noch bis zum Freitag, 7. Mai 2021, ist der Fragebogen freigeschaltet. Die Befragung ist Teil des aktuellen Kulturdialogs zwischen dem Land und den Kommunen. Das Land will damit eine solide Datengrundlage schaffen, um gemeinsam mit den Kommunen die kulturelle Infrastruktur zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln. Erstmals seit Beginn der Pandemie werde damit eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Kulturlandschaft eines Bundeslandes ermöglicht. Erste Resultate der Erhebung sollen im Rahmen der Abschlussveranstaltung des aktuellen Kulturdialogs am 8. Juni 2021 präsentiert werden.

27.04.2021

Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an

Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben.  Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.

22.04.2021

#KulturhilfeSH geht als Stipendium in eine neue Förderrunde

Für künstlerische Stipendien stellt das Kulturministerium Schleswig-Holstein insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Freischaffende und hauptberuflich tätige Künstler*innen aller Sparten können ab sofort ein einmaliges Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Es dient der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der aktuell schwierigen Situation.

19.02.2021

Schleswig-Holstein startet Soforthilfe-Kultur II

Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden; regional wirkende kulturelle Vereine; Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen; sowie in Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben). Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30.11.2020.

07.10.2020

Schleswig-Holstein sucht Kulturknotenpunkte

Kulturangebote allen zugänglich machen, Kulturschaffende vernetzen und einen Anstoß geben für Innovationen – das wollen die „Kulturknotenpunkte“ in Schleswig-Holstein. Seit 2015 übernehmen landesweit unterschiedliche Einrichtungen die Aufgabe als „Kulturknotenpunkt“. Zur Zeit können sich in den Regionen Nordwest, West, Südwest, Südost und Ost wieder Institutionen als Kulturknotenpunkt für den Zeitraum 2021-2025 bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 25.09.2020. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kiel fördert das Projekt pro Kulturknotenpunkt mit jährlich 20.000 Euro. Die Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend und unterstützen Innovationen der Kultur im ländlichen Raum. Sie verstehen sich als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik vor Ort und befördern entsprechende Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung). Sie sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug und Erfahrung in der Vernetzungsarbeit angesiedelt werden. Besonders geeignet sind Einrichtungen, die die Aufgaben als Kulturknotenpunkt eng mit ihrem eigenen Tätigkeitsfeld verbinden und dadurch Synergien nutzen können.

19.08.2020

Schleswig-Holstein unterstützt Kunstschaffende und Veranstalter mit Festival

Mit einem breit angelegten „Kulturfestival Schleswig-Holstein“ will die Landesregierung Künstler*innen im Land sowie die Veranstaltungsbranche unterstützen. Neben einem hochkarätig besetzten Auftakt in Eutin am 10. Juli sind insgesamt etwa 90 Events in ganz Schleswig-Holstein geplant. Künstler*innen aller Genres – von Musik bis Literatur – können sich seit dem 7. Juli online unter www.kulturfestival.sh bewerben. Die Veranstaltungsserie steht unter dem Motto „Kultur verbindet“ und soll im ganzen Land präsent sein – in den Städten wie in kleinen Orten. Die Veranstaltungen sind öffentlich und kostenfrei. Allerdings gelten aufgrund der Corona-Hygienevorschriften zurzeit noch Beschränkungen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Lockerungen möglich sein, werden die Formate erweitert. Zudem werden die Events in den Sozialen Medien gestreamt. Vom 13. bis zum 25. Juli rollt zunächst ein „Kultur-Truck“ durch das Land, der das Festival bekannt machen soll und Kultur live präsentiert. In dieser Zeit können sich Künstlerinnen und Künstler für Veranstaltungen ab dem 27. Juli bewerben. Die Staatssekretärin im Kulturministerium, Dr. Dorit Stenke, verwies zudem auf die „#KulturhilfeSH“, eine Initiative des Landeskulturverbandes, wo ihr mit einer persönlichen Spende Kulturschaffende direkt unterstützen könnt.

08.07.2020

Schlewsig-Holstein stockt Corona-Kulturhilfe auf

Derer Kulturhilfefonds des Landes geht in die nächste Runde – ab Montag, 22.06.2020 können Künstler*innen erneut bis zu 2.500.-€ Unterstützung beantragen. „Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler in Schleswig-Holstein in finanzielle Nöte gebracht“, sagte Kulturministerin Karin Prien. Deshalb habe der Landtag beschlossen, den Kulturhilfefonds um eine Million Euro zu erweitern und so eine weitere Förderrunde zu ermöglichen. Der Landeskulturverband hatte die #KulturhilfeSH bereits Mitte März als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstler*innen gestartet. In den ersten beiden Förderrunden wurden bislang knapp 800.000.-€ in Beträgen von 500 oder 1.000.-€ ausgezahlt. Das Online-Antragsformular für den Projektfonds steht ab dem 22. Juni zur Verfügung. Anträge können bis zum 31. August 2020 gestellt werden.

22.06.2020

Schleswig-Holstein eröffnet zweite Förderrunde für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler

Die #KulturhilfeSH geht in die zweite Förderrunde. Künstler*innen aller Sparten haben in Schleswig-Holstein nun die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung bis zu 500€. Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt. Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen seit dem 1. Mai zur Verfügung.

05.05.2020

Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist

Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.

21.04.2020

Schleswig-Holstein fördert Kulturschaffende der freien Szene mit neuem Programm

Ein neues Investitionsprogramm des Kulturministeriums Schleswig-Holstein soll die kulturelle Infrastruktur im Land fördern und nachhaltig stärken, indem es Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften unterstützt. Damit sollen die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Schleswig-Holstein erhalten und Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen gefördert werden. Das neue Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs, Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000.-€ jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Anträge für das Förderprogramm können ab sofort an ed.hs1725868631-bi@e1725868631mmarg1725868631orpre1725868631deof1725868631 geschickt werden. Telefonische Nachfragen zum Programm bitte unter folgender Rufnummer: 0431/9905-2222.

24.07.2018