DMV und VUT wenden sich gegen Umsetzungspläne zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Die Erleichterung in der Musikwirtschaft war groß, als die Europäische Union im vergangenen Jahr mit der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht endlich die großen Upload-Plattformen für die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke in die Verantwortung genommen hat. Inzwischen legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf vor, in dem eine Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagen wird. Weder dieser Vorschlag noch der zwischenzeitig kursierende „Referentenentwurf“ setzen aber den Sinn der Richtlinie adäquat um: Große Plattformen wirksam zum Abschluss von Lizenzverträgen zu verpflichten und Rechteinhabern Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Einige Regelungen der vorgelegten Papiere konterkarieren die in Europa beschlossene Richtung und schreiben in der Umsetzung einen deutschen Sonderweg fest. Dieser ignoriert die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes in der Musikwirtschaft komplett und entzieht ihr künftig sogar die Grundlage. Damit würde die Position der Künstler*innen und Musikunternehmer*innen auf Jahre geschwächt und die Gewinne der Plattformökonomie auf dem Rücken der Rechteinhaber fortgeschrieben. Um dieser Fragmentierung des Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke entgegenzutreten, braucht es jetzt eine umfassende, gesetzliche Pflicht für alle Plattformen, die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Werke zu lizenzieren.

Balbina Monika Jagielska (Texterin, Musikerin und Produzentin): „Die Corona-Krise und die fast vollständige Lahmlegung der Live-Auftritte, hat uns Musiker*innen hart getroffen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Bedeutung von Streaming nicht auf die Funktion als Werbemaßnahme für Live-Auftritte reduziert werden kann. Wir brauchen auch im Streaming nachhaltige Geschäftsmodelle, wenn wir künftigen Musiker*innen nicht von ihrer Berufung abraten wollen. Wir als Rechteinhaber müssen endlich in der Lage sein, mit den großen Plattformen auf Augenhöhe über Lizenzen für unsere Werke zu verhandeln. Die vorliegenden Entwürfe kehren die EU-Richtlinie allerdings in ihr Gegenteil um und schreiben eine Angebotspflicht der Rechteinhaber fest, anstatt die Verantwortlichkeit der Plattformen zu stärken.“

Quelle: miz.org

07.10.2020