Petition wirbt für Rettungsschirm für Veranstaltungsbranche
Pandemiebedingte Einschränkungen: Hygiene- und 1,50 Meter-Abstandsregelungen, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen machen die Produktion von großen und auch kleinen Veranstaltungen kaum noch möglich. Die komplette Veranstaltungsbranche befindet sich anderthalb Meter vor dem wirtschaftlichen Abgrund. Viele Unternehmen und Soloselbständige hatten Anfang des Jahres volle Auftragsbücher und kämpfen heute mit der drohenden Insolvenz und großen Finanzierungslücken. Unverschuldet. Die politischen Entscheider auf Bundes- und Länderebene sehen diese katastrophale Entwicklung noch nicht in der Summe ihrer Teile. Das muss sich ändern, findet der Initiator der Petition „Anderthalb Meter bis zum Abgrund. Für einen bundesweiten Rettungsschirm der Veranstaltungsbranche“ Carsten Müller. Die gesamte Veranstaltungsbranche müsse „in den Fokus eines wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strategiewechsels wie ihn das R.I.F.L.E Research Institute for Exhibition and Live-Communication beschreibt und wie er von FAMAB, EVVC und anderen Branchenverbänden mitgetragen wird“. Kreditprogramme müssten umgestaltet, die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst, Nothilfefonds für die Fixkostenstützung angelegt und ein Anleiheprogramm entwickelt werden. Die Petition fordert, die Veranstaltungsbranche müsse genauso stark gehört werden wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Tourismuswirtschaft. Dazu hat die Thüringer Veranstaltungsbranche ein Positionspapier erarbeitet.
Corona-Schutzschirm der Hamburger Clubstiftung: Jetzt Antrag stellen!
Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.