Digitaler Workshop POP≥INSTITUT zu KSK, Rente & Co. 16.12.2020

Das Hamburger POP≥INSTITUT bietet seit 2015 mobile Workshops, Labore und Meisterklassen mit praxistauglichem Know-How, erprobter Expertise, Geheimwissen und knallharten Skills – rund um die Themen, die für Musiker*innen und Musikschaffende im Alltag relevant und inspirierend sind. Von handfesten Buchhaltungs- und Steuerthemen über Booking, Selbstvermarktung, Fragen zum Musikuniversum oder zu digitalen Strategien gibt es hier auch die Möglichkeit, selbst Themen anzubieten. Kurz vorm Jahreswechsel widmet sich die „mobile Musikuni“ am 16.12.2020 von 18-20 Uhr einem der Themen, die zu gern aufgeschoben werden und doch von existentieller Bedeutung sind: Eurer Absicherung als Musiker*in! Welcher Versicherungsschutz ist wichtig und sinnvoll, ab wann geht es in die KSK und was ist eigentlich mit der Rente? Dieses POP≥INSTITUT spannt den Bogen einmal quer über diese Fragen und freut sich auf das Expertenwissen von Thomas Fitschen. Als Schauspieler und Versicherungskaufmann gibt er bundesweit Seminare an Hochschulen und Ausbildungsstätten und weiß, worauf es für Künstler*innen bei einem oftmals kleinen Einkommen ankommt, wie staatliche und private Programme sinnvoll zu kombinieren sind und wovon ihr besser die Finger lasst. Meldet euch an, verschafft euch einen Überblick und stellt eure Fragen. Die Veranstaltung findet digital per Zoom statt.

Die Teilnahme ist kostenlos! Die Plätze sind aber begrenzt. Meldet euch verbindlich per Mail an.

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15.12.2020

Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für Grundrente

Die Deutsche Jazzunion warnt vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt lag nach Veranschlagung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 bei 37.873.-€. Die von der Bundesregierung finanzierte Jazzstudie 2016 belegt derweil eindrücklich, dass mehr als die Hälfte der Jazzmusiker*innen in Deutschland über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 12.500.-€ verfügen und damit weniger als ein Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts verdienen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehene Bemessungsgrenze ist zu hoch und schließt zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus. Gerade diejenigen, die trotz prekärer Einkommensverhältnisse wichtige Beiträge für Kultur und Gesellschaft leisten, müssen bei einer staatlichen Grundrente berücksichtigt werden!“   
Die geplante Untergrenze würde Kreative aus vielen Bereichen in Kunst und Kultur treffen. So schreibt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell: „Viele Künstlerinnen und Künstler waren 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.“ Gemeinsam mit dem BBK und vielen anderen Verbänden fordert die Deutsche Jazzunion daher die Bundesregierung auf, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken. Hier könnt ihr den BBK-Appell unterzeichnen.

10.02.2020