Rektorenkonferenz verfasst Positionspapier zu Lehrbeauftragten an Musikhochschulen

Auf ihrer Winterkonferenz am 15. Januar 2023 hat die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (=RKM) ein Positionspapier zum Thema „Lehrbeauftragte an deutschen Musikhochschulen“ finalisiert und trotz sehr verschiedener Ausgangspunkte in den Bundesländern gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten formuliert. Das Papier skizziert die Bedeutung von Lehrbeauftragten für die Musikhochschulen und zeigt dringende Handlungsbedarfe auf. Dabei wird eindringlich auf die Verantwortung der Ministerien verwiesen, welche die politischen Weichen für die Umsetzung dieser Ziele stellen müssen. „Lehrbeauftragte“, so die Vorsitzende der RKM Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, „sind eine unverzichtbare Säule der Lehre an Musikhochschulen. Dass sie finanziell schlechter gestellt sind als Lehrende an Musikschulen, ist ein Zustand, auf den die Politik aufmerksam gemacht werden muss, um in allen Bundesländern zu einer verbesserten Situation dieser Lehrenden an Musikhochschulen zu kommen. Ein gemeinsames Positionspapier aller 24 Musikhochschulen ist dabei ein wichtiger Schritt.“

01.02.2023

Musikpädagogischer Wettbewerb 2015 ausgeschrieben

Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) haben in Kooperation mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) erneut den Wettbewerb für das Fach Musikpädagogik ausgeschrieben. Mit diesem jährlich im Rahmen der Rektorenkonferenz ausgeschriebenen Wettbewerb sollen auch 2015 die besten Beiträge von Studierenden deutscher Musikhochschulen aus dem Bereich der Musikpädagogik ermittelt und ausgezeichnet werden. Damit machen RKM und VdM in besonderer und eigenständiger Weise öffentlich auf die Bedeutung musikalischer Bildung und musikpädagogischer Ausbildung aufmerksam. Die RKM bekundet hiermit auch ihr Engagement für Musikpädagogik und ihre Ansprüche im Hinblick auf Exzellenz in der musikalischen Bildung. Die öffentliche Preisverleihung findet am 4. Mai 2015 im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in Berlin statt.

Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu vier Studierenden. Die TeilnehmerInnen müssen zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein und dürfen das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben. Jede Hochschule darf maximal zwei Beiträge einreichen. Bei mehr als zwei Bewerbungen führt die jeweilige Hochschule ein internes Auswahlverfahren durch. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin, des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen des Vertreters der Arbeitsgruppe versehen sein. Es werden Arbeiten aus den verschiedenen Bereichen der Musikpädagogik berücksichtigt, beispielsweise aus Instrumental‐ und Gesangspädagogik, Schulmusik, EMP, Rhythmik, Musik und Bewegung, Musikvermittlung.

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben. Das Preisgeld wird durch den Verband der Musikschulen (VdM) gestiftet. Als Preisgeld stehen jährlich 5.000 Euro zur Verfügung. Die Preisträgerprojekte werden durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 13. März 2015 (Datum des Eingangsstempels) zu senden an: Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, Hochschulwettbewerb 2015 – Musikpädagogik, z.H. Referentin der Hochschulleitung, Frau Michaela Engelbrecht, Charlottenstraße 55, 10117 Berlin.

18.01.2015

Rektorenkonferenz und VdM schreiben Musikpädagogikpreis aus

Mit dem Hochschulwettbewerb, der jährlich im Rahmen der Rektorenkonferenz ausgeschrieben wird, möchten die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) und Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf die Bedeutung musikalischer Bildung und musikpädagogischer Ausbildung öffentlich aufmerksam machen. Die RKM bekundet mit diesem gemeinsamen Projekt ihr Engagement für Musikpädagogik und ihren Anspruch auf Exzellenz in der musikalischen Bildung. Der Preis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen am 18. bis 19. Mai 2014 in der Hochschule für Musik Karlsruhe öffentlich verliehen.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu vier Studierenden. Jede Hochschule darf maximal zwei Projekte einreichen. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitung der jeweiligen Hochschule eingesandt. Es werden Projekte aus den verschiedenen Bereichen der Musikpädagogik berücksichtigt: beispielsweise aus Schulmusik, EMP, Rhythmik, Musik und Bewegung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Musikvermittlung. Kriterien für die Jury sind unter anderem die Qualität sowohl des Konzepts als auch der Durchführung, das dem Projekt innewohnende Innovationspotenzial, der Modellcharakter des Konzepts sowie die Reichweite, die ihm zugeschrieben werden kann. Außerdem geht es um die Qualität der musikpädagogischen Reflexion und theoretischen Kontextualisierung des Projekts. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro wird vom VdM gestiftet.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 10. Februar 2014 (Datum des Posteingangs bei der Hochschule für Musik Karlsruhe). Anmeldeformulare gibt es an den Musikhochschulen. Weitere Informationen erteilt die Hochschule für Musik Karlsruhe: www.hfm-karlsruhe.de

07.01.2014