Urheberrechtsreform – Sichtweisen der Künstlerverbände
In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.
Neuer Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Nach Zustimmung aller 16 Landtage trat am 7. November der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Er ersetzt damit den noch aus dem analogen Zeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Aufgrund des technischen Wandels in der Medienwelt war es überfällig, Regelungen für sogenannte Medienintermediäre wie Google und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen. Durch die Einführung neuer Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote für solche Anbieter soll die Meinungsvielfalt gesichert und Transparenz hergestellt werden. So müssen künftig zum Beispiel Medienintermediäre die zentralen Kriterien der Sammlung, Selektion und Präsentation von Inhalten und Informationen über eingesetzte Algorithmen ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen.
Mehr Platz für Musik – Neue Regelungen aus den Bundesländern
Manch eine Musiker*in darf sich doch endlich wieder aus ihrem Mauseloch wagen: in einigen Bundesländern geht es weiter in Richtung Lockerungen der Corona-Bestimmungen.
Rheinland-Pfalz erlaubt Proben von Chören und Blasorchestern im Freien seit 10. Juni unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Landesmusikrat Berlin fordert ebenfalls eine Erlaubnis des Musizierens im Freien: anders als für Sportgruppen ist dies für Musiker*innen dort noch nicht erlaubt. Allerdings will das Land professionellen Musikern im Sommer die Open-Air-Saison ermöglichen. Auch in Bayern ist seit dem 8. Juni ist ein eingeschränkter Probenbetrieb für Instrumentalgruppen im Laienbereich wieder möglich. Diese können nun unter Beachtung strenger Schutz- und Hygienemaßgaben in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen. Grundsätzlich muss zum Beispiel ein Abstand von zwei Metern zwischen den Musikern eingehalten werden, bei Blasinstrumenten drei Meter. Der Bayrische Chorverband protestiert dagegen, dass Chöre von dieser Regelung ausgenommen bleiben und verweist auf mehrere Studien, die ergaben, dass Singen keine signifikant größeren Luftbewegungen verursacht als normales Sprechen.