Förderung für Kultursommer 2023 in Rheinland-Pfalz bis Oktober beantragen
Kulturministerin Katharina Binz lädt ein zur Teilnahme am Kultursommer 2023 unter dem Motto „Kompass Europa: westwärts“, das Kunst und Kultur u.a. von Frankreich in den Blick nimmt. Die Förderung ist möglich für Projekte, die im Wesentlichen im zeitlichen Rahmen des Kultursommers (1. Mai bis 31. Oktober) in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt im Rahmen des Förderprogramms „Kultur vor Ort“ 5.000 €, in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache eine höhere Summe beantragt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2022
RockCity Hilfsfonds: 2. Runde startet im November
RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker*innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung, wurden in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst. In der aktuellen zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH gesammelt werden. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, DJs und Musikschaffende aus dem Bereich Popularmusik inkl. experimenteller Randbereiche, die ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg haben. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die 2. Förderrunde geht von 01. November 2021, 12 Uhr bis einschließlich 07. November 2021, 23:59 Uhr. Bei Fragen und Infobedarf meldet euch hier. Die Förderung erfolgt ohne Gegenleistung und ohne Nachweispflicht.
Berlin schreibt Projektzuschüsse für Jazzmusikerinnen und -komponistinnen aus
Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner Kulturverwaltung erstmalig einen Projektzuschuss in Höhe von 20.000,- Euro für die Durchführung eines Programms, das geeignet ist, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und/oder -komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen. Antragstellende können sowohl Musikerinnen, Komponistinnen, Veranstalter, Clubs, Vereine etc. sein. Die Vergabe der Mittel verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und -komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich Jazz beizutragen. Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiger Beirat. Bewerbungsschluss: 16. November 2016
Antrags- und Informationsformulare können in der Berliner Kulturverwaltung abgeholt werden oder sind im Internet unter
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kuenstlerinnenfoerderung/jazz-kuenstlerinnenprogramm-524383.php verfügbar.
Infos & Kontakt: Karin Hofmann (Tel. 90228-441) – Künstlerinnenförderung – Brunnenstr. 188-190, Zimmer 4/E/8, 10119 Berlin
(Quelle: www.miz.org)