Baden-Württemberg vergibt erneut Projektstipendien für freischaffende Künstler*innen aller Sparten

Freischaffende professionell tätige Künstler*innen aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land vergibt Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom  15.09. 2021 bis zum 13.10. 2021 über diesen Link möglich.

20.09.2021

Arbeitsstipendien in Hessen ausgeweitet

Die hessischen Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstler*innen in der Corona-Pandemie kommen gut an: Mehr als 2.600 dieser Stipendien in Höhe von 2.000 Euro wurden bisher bewilligt. Nun erweitert das Land den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstler*innen ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben. Diese können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet. Noch bis zum 30. August 2020 können zudem Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstler*innen, Film- und Musikschaffende, Autor*innen, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.

19.08.2020

Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)

Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung. 

Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.

11.08.2020