Projektfonds Popularmusik unterstützt Projekte in Brandenburg

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium erneut popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Bis zum 4. März 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Die Höhe beträgt pro Antrag maximal 10.000 Euro; der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Musiktalente unterstützen und auf die Bühne bringen. Das können zum Beispiel neue Konzertreihen für Newcomer*innen sein, die Integration von Nachwuchsbühnen in bestehende Veranstaltungen oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote für aufstrebende Popularmusiker und -musikerinnen. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen.

01.02.2024

Musikfonds fördert visionäre Musik (bis 30.06.2022 bewerben)

Ziel des 2016 gegründeten Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Er umfasst Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sind. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderten Projekten aber nicht aus. Bewerbungsschluss: 30.06.2022 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01.08.-30.09.2022 (weitere Fristen). Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne telefonisch Di-Do von 11-15 Uhr zur Verfügung.

13.06.2022

Neuer Projektfonds „Kultur & Schule“ fördert kulturelle Bildung an Hamburger Schulen

Musik machen, Theater spielen, Filme drehen, Comics zeichnen – selbst künstlerisch und kreativ tätig zu sein, macht Kindern und Jugendlichen nicht nur Spaß, sondern eröffnet ihnen auch breite Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe. Genau hier setzt der neue Projektfonds „Kultur & Schule“ an, der es Künstler*innen sowie Kulturinstitutionen zusammen mit Schulen ermöglichen soll, gemeinsam Projekte umzusetzen und so den Zugang der Schüler*innen zu Kunst und Kultur zu erweitern. Gemeinsam setzen die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Schule und Berufsbildung damit einen Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft um. Außerdem beteiligen sich im ersten Jahr sieben Hamburger Stiftungen, die insgesamt 100.000.-€ für das Jahr 2019 bereitstellen. Eine Jury wird zwei Mal im Jahr, im April und November, aus allen Bewerbungen Projekte zur Förderung auswählen. Die erste Bewerbungsphase endet am 31.03.2019. Alle Schulen, unabhängig von Schulform oder Alter der Schüler*innen, können Projektvorschläge einreichen.

28.02.2019