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Ver.di veröffentlicht Umfrageergebnisse 2017 zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di veröffentlichte am 11. Dezember 2017 die Ergebnisse ihrer dritten bundesweiten Umfrage zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften seit 2008. Befragt wurden Angestellte und Honorarkräfte an kommunalen Musikschulen sowie Privatlehrkräfte. Danach ist die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse erneut gestiegen, das Einkommen liegt bei vielen unterhalb der Armutsgrenze. Die Gründe liegen hauptsächlich in der ungebremsten Umwandlung fester Stellen in Honorarverhältnisse mit zu geringen Stundendeputaten und Honorarsätzen. Honorarkräfte sind generell unzureichend sozial gesichert. Die meisten von ihnen bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haben keinen Kündigungsschutz und werden wegen ihrer niedrigen Einkünfte in Altersarmut geraten. Werdende Mütter müssen mit Verlust ihrer Beschäftigung rechnen. Aber auch unfreiwillig in Teilzeit Angestellte sind nicht ausreichend gesichert. Der weit überwiegende Teil der unfreiwillig freien Mitarbeiter und der Teilzeitkräfte will deshalb fest in Vollzeit angestellt werden. Die Ergebnisse der Umfrage stehen hier zum Download bereit.
Höhere Honorare für Lehrbeauftragte an mehreren Musikhochschulen
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen mehr Geld erhalten. Dazu hat auch der intensive Dialog der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) mit Kultusministern, Parlamentariern und Hochschulrektoren beigetragen. „Seit langem setzen wir uns dafür ein, die prekäre Situation der Lehrbeauftragten zu beenden. Inzwischen ist in das Honorargefüge Bewegung gekommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. Deshalb fordert die DOV vor allem eine Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
An der Musikhochschule München wird es künftig nur noch zwei statt drei Honorargruppen für Lehrbeauftragte geben. Für den Bereich Begleitung und Korrepetition, der keine eigene Honorargruppe mehr bildet, bedeutet das eine Anhebung der Honorare. Künftig liegen die Honorare bei 36€ bzw. 45€. Für die beiden verbleibenden Gruppen ist das ein Plus von 15 bzw. 20 Prozent. In Nürnberg und Würzburg wurden ebenfalls Verbesserungen beschlossen.
Auch in Baden-Württemberg liegen konkrete Ergebnisse vor. An der Musikhochschule Karlsruhe sollen die Honorare bis zum Jahr 2020 in mehreren Stufen um insgesamt 20 Prozent angehoben werden. In Stuttgart sollen Lehrbeauftragte mit Pflichtfachunterricht künftig 40€ statt wie bislang 30€ erhalten, nach 5 Jahren 45€ statt 35€. Für Lehrbeauftragte mit Hauptfachunterricht soll der Honorarsatz von 40€ bzw. 45€ auf 50€ steigen.
Erfolgsmeldungen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits im vergangenen Jahr. Für alle Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stiegen die Honorare um 2,95 Prozent, was der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2014 entspricht.
(Quelle: www.miz.org)
Infos: http://www.dov.org
Studie zum Stress- und Ressourcenmanagement sucht TeilnehmerInnen
Im Rahmen des Projektes ACTIVE@Work der Arbeitspsychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin wird eine deutschlandweite Studie zum Stress- und Ressourcenmanagement von Arbeitstätigen mit flexiblen Arbeitsbedingungen (z.B. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen) durchgeführt. Das Team untersucht, welche Eigenschaften und Ressourcen Arbeitstätige mit flexiblen Arbeitsbedingungen mitbringen müssen, um langfristig in ihrem Job gesund und aktiv zu bleiben. Das Projektziel ist es außerdem, einen „Online-Coach“ und im Rahmen des zweiten deutschlandweiten Projektes „EngAGE“ individuelle Trainings zu entwickeln. Mithilfe dieses online verfügbaren Coaches sollen Arbeitstätige darin unterstützt werden, effektiv, flexibel und individuell etwas für ihre Erholung, ihr Arbeitsmanagement und ihre Work-Life-Balance zu tun.
Dafür sucht das Projektteam jetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten (u.a. Gleitzeit/Vertrauensarbeitszeit), die ihre Arbeit zum großen Teil selbst gestalten können und/oder in Führungspositionen sind und sich an der Studie beteiligen wollen. Jede/r Teilnehmer/in füllt einen anonymisierten Online-Fragebogen aus. Der Zeitaufwand beträgt ca. 15min. Alle Daten werden entsprechenden der Richtlinien der Humboldt-Universität zu Berlin geschützt.
Die TeilnehmerInnen erhalten den ACTIVE@Work-Ergebnisreport über die einflussreichsten Faktoren, um gesund und aktiv im Job zu bleiben auch mit flexiblen Arbeitszeiten und hoher Selbstgestaltung. Zusätzlich werden Plätze für ein Selbstmanagement-Seminar ausgelost und die TeilnehmerInnen erhalten die Möglichkeit, nach Projektabschluss den EngAGE-Online-Coach zu nutzen, um auch ohne individuelles Seminar aktiv etwas für Erholung und Selbstmanagement zu tun.
Unterstützt wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem DLR.
Hier geht es zur Umfrage: http://141.20.68.7/webdav/unipark
Bundesweiter Aktionstag der Lehrbeauftragten gegen prekäre Situation an Hochschulen
An vielen Hochschulen in ganz Deutschland machen Lehrbeauftragte in den nächsten Tagen auf ihre prekäre Situation aufmerksam. „Die finanzielle, rechtliche und soziale Lage der Lehrbeauftragten muss sich endlich verbessern. Mit ihren Aktionen wollen die Betroffenen die Politik und die Hochschulen zum Handeln bewegen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV). Daher rufen die Deutsche Orchestervereinigung e.V. und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gemeinsam mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen (bklm, bksl) am 06. November zum bundesweiten Aktionstag auf. In einer gemeinsamen Resolution, die am Aktionstag bundesweit verbreitet wird, fordern die Lehrbeauftragten die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die Anpassung der Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie mehr Wahl- und Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus müsse die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend aufgestockt werden.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen und Kolleginnen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. „Ohne Lehrbeauftragte würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen zusammenbrechen. Es ist ein Skandal, dass Länder und Hochschulen zum Teil über die Hälfte des regulären Lehrangebots durch Lehrbeauftragte zum Billigtarif und ohne jeden arbeitsrechtlichen Schutz erbringen lassen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch an den Hochschulen gelten“, erklärt David Bowskill, der Vorsitzende der Abteilung Wissenschaft der GEW BERLIN. „Deutschland ist berühmt für seine erstklassige Ausbildung von Musikern. Studierende aus aller Welt kommen deshalb zu uns. Die Landesregierungen sind jedoch nicht bereit, einen großen Teil der Ausbilder dafür angemessen zu honorieren“, sagt Karola Theill, Mitglied der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm). Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Tanz Rostock zum Beispiel verdienen im Schnitt 30 Euro pro Stunde. Sie dürfen aber nur neun Stunden pro Woche unterrichten und bekommen ihr Honorar nur während der Vorlesungszeit, also ca. 30 Wochen im Jahr. Rechnet man Steuern und Sozialabgaben ab, bleibt unterm Strich kaum etwas übrig. „Deshalb fordern wir feste Stellen oder entsprechend angepasste Honorare“, sagt Theill.
Lehrbeauftragte haben kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, sie sind daher arbeits- und sozialrechtlich größtenteils nicht abgesichert (u.a. kein Geld im Krankheitsfall und in der vorlesungsfreien Zeit, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz). Die Lehraufträge werden i.d.R. nur für ein Semester erteilt und können jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen oder ohne Begründung nicht wieder erteilt werden. Die Bezahlung erfolgt nicht monatlich, sondern erst zum Ende des Semesters. Die kollektive Wahrnehmung der Interessen von Lehrbeauftragten ist bislang schwierig, da sie im Gegensatz zu anderen Hochschulangehörigen kaum über Wahl- und Mitbestimmungsrechte verfügen. Mit dem bundesweiten Aktionstag setzen die Lehrbeauftragten der GEW, der DOV sowie der und bkls und bklm ein deutliches Signal in Richtung Politik und Verwaltung, ihre berechtigen Anliegen künftig gemeinsam zu vertreten.
(Quelle: http://www.miz.org)
Infos: http://www.dov.org/