Geschäftsführer*innen in Teilzeit für die PopBoard NRW (UG) gesucht
Die PopBoard NRW UG (haftungsbeschränkt) sucht ab dem 1. Januar 2025 eine neue Geschäftsführung. Satzungsgemäß ist die Geschäftsführung paritätisch zu besetzen, d.h. die PopBoard NRW UG freut sich über Bewerbungen von entsprechenden Teams, aber auch über die Bewerbung von Einzelpersonen, denen die Besetzung der Geschäftsführung durch mindestens zwei Personen bewusst ist. Die PopBoard NRW UG ist Sprachrohr und Ansprechpartnerin für Popkultur in NRW. Ihr Ziel ist es, Popkultur stärker im Bewusstsein von Politik, Behörden und Öffentlichkeit zu verankern, um so die Rahmenbedingungen für Pop in NRW zu verbessern und NRW international wettbewerbsfähiger zu machen. Die PopBoard NRW UG befindet sich noch im Aufbau dieser Institution, daher wird eine Stelle geboten, die in ihrer Pionieraufgabe viel gestalten kann Flexible Arbeitszeiten und Home-Office verstehen sich dabei von selbst. Das Büro der Geschäftsstelle befindet sich aktuell in Köln-Ehrenfeld. Da die Geschäftsführung paritätisch aufgeteilt ist, wird jede*r Geschäftsführer*in in Teilzeit (50%) arbeiten. Die Stellen sind befristet und geplant auf zwei Jahre, vorbehaltlich der im Förderkontext üblichen Bewilligungen.
Du möchtest dich gemeinsam mit einem engagierten Team für Popkultur in NRW stark machen, hast bereits Berufserfahrungen im Kontext Pop und der Umgang mit öffentlichen Fördermitteln ist kein Neuland für dich? Dann bewirb dich auf die Stelle als Geschäftsführer*in beim PopBoard NRW. Bewerbungsschluss: 31. August 2024
Handbuch „Nachhaltigkeit in der Popmusik“
Mit dem Handbuch zur Nachhaltigkeit in der Popmusik stellt das PopBoard NRW ein kompaktes Nachschlagewerk für alle Kulturschaffenden zur Verfügung, die sich dem Thema nähern möchten und auf der Suche nach praktischen Tipps sind. Mit dem Fokus auf die Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit bietet das Handbuch eine Sammlung mit Verweisen auf u.a. Definitionen, Anlaufstellen, Tools und Leitfäden. Abgerundet wird das Dokument mit Good Practice Beispielen aus der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens.
Neue Studie über die Poplandschaft in NRW
Das PopBoard NRW veröffentlicht die Ergebnisse der Studie „Poplandschaft NRW – Situation und Perspektiven der Musikwirtschaft“, die in seinem Auftrag von der Goldmedia GmbH umgesetzt wurde. Das Ziel der Studie ist eine aktuelle Erhebung und Darstellung der Pop-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Neben Unternehmen, Umsätzen und Erwerbstätigen geht es auch um branchen-spezifische Kennzahlen, eine differenzierte Einschätzung der aktuellen Situation und mögliche Förder-und Unterstützungsmaßnahmen. Zu den Kernerkenntnissen der Untersuchung gehört, dass die Teilnehmenden NRW als vielseitigen Pop-Standort mit einem hohen Anteil regionaler Acts, einer Vielfalt an Subkulturen und einer großen Anzahl an Konzert-Venues sehen. Alle Wertschöpfungsebenen sind am Standort NRW vertreten, geprägt durch eine starke Independentstruktur. Jedoch schränken die Verdrängung von Clubs und bezahlbaren Proberäumen, eine mangelhafte Infrastruktur, u.a. im Förderbereich, sowie eine fehlende Aufbruchsstimmung das Entwicklungspotenzial ein. NRW muss hier sein Potential und seine Relevanz als zweitgrößter Musikwirtschaftsstandort in Deutschland und der größten Clubdichte bundesweit, stärker wahrnehmen und fördern. Daher wünscht sich die Popmusik-Branche NRW z. B. eine engere Vernetzung der Kreativwirtschaft, Initiativen für mehr Sichtbarkeit, den Schutz von Pop-Kulturräumen oder eine Stärkung des Ausbildungsstandorts.
„Feuerwehrtopf“ für Live-Aktivitäten in NRW
Heute startet die Antragsphase für den Feuerwehrtopf für LIVE-Aktivitäten in NRW, den das Popboard NRW gemeinsam mit popNRW und create music NRW ins Leben gerufen hat. Der Feuerwehrtopf unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Antragsphase läuft vom 01.-31.08.2023.