Karrieresprungbrett Berlin & Pop im Kiez (Bewerbungsschluss: 01.04.2022)

Mit dem Programm Karrieresprungbrett Berlin sollen Projekte und Plattformen gefördert werden, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik, von Musiker*innen bis Musikwirtschaft, bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen (zum Beispiel durch Konzertreihen, Workshop-Programme, interdisziplinäre Formate). Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können, also auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Mit dem Programm Pop im Kiez sollen Projekte gefördert werden, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Das Programm greift die gegenwärtige Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin thematisch auf. Es soll szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb einer Nachbarschaft Berlins nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen.
Bewerben können sich Akteur*innen der Popmusikbranche, die in Berlin ansässig sind, Projekte mit einem Gesamtumfang von mindestens 5.000 Euro, die sich positiv auf die Berliner Popmusikszene und -wirtschaft auswirken, die Diversität der Berliner Musikszene widerspiegeln, eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent weiblichen*, nicht-binären oder queeren Künstler*innen sicherstellen oder die Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigen und mehrheitlich barrierefrei konzipiert sind u.v.m. Achtung: Ausgeschlossen sind Kinder- und Jugendprojekte und Projekte der Kulturellen Bildung sowie Vorhaben von Einzelmusiker*innen oder Bands. Bewerbungsschluss: 01.04.2022

24.03.2022

Neuer Medienstaatsvertrag tritt in Kraft

Nach Zustimmung aller 16 Landtage trat am 7. November der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Er ersetzt damit den noch aus dem analogen Zeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Aufgrund des technischen Wandels in der Medienwelt war es überfällig, Regelungen für sogenannte Medienintermediäre wie Google und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen. Durch die Einführung neuer Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote für solche Anbieter soll die Meinungsvielfalt gesichert und Transparenz hergestellt werden. So müssen künftig zum Beispiel Medienintermediäre die zentralen Kriterien der Sammlung, Selektion und Präsentation von Inhalten und Informationen über eingesetzte Algorithmen ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen.

09.11.2020

DMV und VUT wenden sich gegen Umsetzungspläne zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Die Erleichterung in der Musikwirtschaft war groß, als die Europäische Union im vergangenen Jahr mit der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht endlich die großen Upload-Plattformen für die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke in die Verantwortung genommen hat. Inzwischen legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf vor, in dem eine Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagen wird. Weder dieser Vorschlag noch der zwischenzeitig kursierende „Referentenentwurf“ setzen aber den Sinn der Richtlinie adäquat um: Große Plattformen wirksam zum Abschluss von Lizenzverträgen zu verpflichten und Rechteinhabern Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Einige Regelungen der vorgelegten Papiere konterkarieren die in Europa beschlossene Richtung und schreiben in der Umsetzung einen deutschen Sonderweg fest. Dieser ignoriert die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes in der Musikwirtschaft komplett und entzieht ihr künftig sogar die Grundlage. Damit würde die Position der Künstler*innen und Musikunternehmer*innen auf Jahre geschwächt und die Gewinne der Plattformökonomie auf dem Rücken der Rechteinhaber fortgeschrieben. Um dieser Fragmentierung des Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke entgegenzutreten, braucht es jetzt eine umfassende, gesetzliche Pflicht für alle Plattformen, die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Werke zu lizenzieren.

Balbina Monika Jagielska (Texterin, Musikerin und Produzentin): „Die Corona-Krise und die fast vollständige Lahmlegung der Live-Auftritte, hat uns Musiker*innen hart getroffen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Bedeutung von Streaming nicht auf die Funktion als Werbemaßnahme für Live-Auftritte reduziert werden kann. Wir brauchen auch im Streaming nachhaltige Geschäftsmodelle, wenn wir künftigen Musiker*innen nicht von ihrer Berufung abraten wollen. Wir als Rechteinhaber müssen endlich in der Lage sein, mit den großen Plattformen auf Augenhöhe über Lizenzen für unsere Werke zu verhandeln. Die vorliegenden Entwürfe kehren die EU-Richtlinie allerdings in ihr Gegenteil um und schreiben eine Angebotspflicht der Rechteinhaber fest, anstatt die Verantwortlichkeit der Plattformen zu stärken.“

Quelle: miz.org

07.10.2020